Wer muss keine Zweitwohnungssteuer bezahlen? Hier sind die Antworten!

Du hast schon mal etwas von der Zweitwohnungssteuer gehört und wüsstest gerne wer diese Steuer bezahlen muss? Oder du bist dir unsicher, ob du die Zweitwohnungssteuer bezahlen musst? Keine Sorge, in meinem Artikel erkläre ich dir, wer die Zweitwohnungssteuer bezahlen muss und wer nicht.

Diejenigen, die in einer Zweitwohnung nur vorübergehend wohnen, müssen keine Zweitwohnungssteuer bezahlen. Wenn du also nur aus beruflichen Gründen oder zu anderen Zwecken vorübergehend in einer anderen Wohnung wohnst, musst du keine Zweitwohnungssteuer bezahlen.

Keine Zweitwohnsitzsteuer: Wenn Partner & Aufenthalt beruflich

Du musst keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, wenn du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhältst und am Hauptwohnsitz mit einem Partner in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft lebst. Wichtig ist dabei, dass der Partner, mit dem du die Wohnung teilst, zumindest einmal in der Woche dort übernachtet. Auch die Größe und Ausstattung der Wohnung spielen hierbei keine große Rolle. Ebenfalls relevant ist der Grund für deinen Aufenthalt: Wenn du nur vorübergehend an einer anderen Stelle arbeitest, kannst du eine Zweitwohnsitzsteuer umgehen.

Haupt- und Zweitwohnsitz: Unterschiede kennen!

Du planst, eine zweite Immobilie anzuschaffen, die neben Deinem Hauptwohnsitz wohnlich genutzt wird? Dann ist es wichtig, dass Du zunächst einmal den Unterschied zwischen Deinem Haupt- und Zweitwohnsitz kennst. Der Hauptwohnsitz ist dabei der Ort, an dem sich der Schwerpunkt Deiner Lebensverhältnisse befindet. Das kann beispielsweise der Ort sein, an dem sich Deine Familie befindet, Dein Arbeitsplatz oder auch Dein Lieblingsort. Natürlich kannst Du auch an mehreren Orten gleichzeitig leben und Deinen Hauptwohnsitz beispielsweise alle paar Monate wechseln. Dein Zweitwohnsitz ist dann die Immobilie, die neben Deinem Hauptwohnsitz wohnlich von Dir genutzt wird.

Zweitwohnsitz anmelden: Muss ich das? Ja!

Du hast einen Zweitwohnsitz und fragst Dich, ob Du ihn anmelden musst? Die Antwort lautet: Ja! Wenn Du einen Zweitwohnsitz hast, musst Du ihn beim zuständigen Amt melden. Allgemein gilt ein Zweitwohnsitz als jeder Wohnraum, den Du für den Urlaub, das Wochenende oder sonstige Freizeitaktivitäten nutzt. Falls Du den Zweitwohnsitz nicht meldest, kann Dein Wohnraum als illegaler Zweitwohnsitz dokumentiert werden. Also lass Dir das nicht passieren und melde Deinen Zweitwohnsitz beim zuständigen Amt.

Rechtzeitige Anmeldung vermeidet Bußgeld & Konsequenzen

Grundsätzlich kann man sagen, dass es wichtig ist, sich rechtzeitig anzumelden. Denn ein Bußgeld kann teuer werden. Oftmals liegt es an der Kulanz der zuständigen Behörde, ob du ein Bußgeld erhältst oder nicht. Dennoch ist es wichtig, dass du dich rechtzeitig und korrekt anmeldest. Andernfalls riskierst du nicht nur ein Bußgeld, sondern auch noch weitere Konsequenzen. Wenn du zum Beispiel eine Wohnung beziehst, kann es sein, dass du ohne Anmeldung keine Versorgungsleistungen erhältst, wie z.B. Strom und Wasser. Auch kann es sein, dass du zu viel Steuern zahlst, wenn du dich nicht rechtzeitig angemeldet hast. Daher lohnt es sich, sich rechtzeitig anzumelden, um nicht nur ein Bußgeld zu vermeiden, sondern auch um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

 Keine Zweitwohnungssteuer für bestimmte Gruppen

Zweitwohnsitz anmelden: Vermeide Bußgeld bis zu 1000€

Du hast einen Zweitwohnsitz? Dann solltest Du darauf achten, ihn innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Behörde anzumelden. Ansonsten kann es zu einem Bußgeldbescheid kommen – und das kann teuer werden. Denn die Höhe des Bußgeldes kann bis zu 1000€ betragen. Es lohnt sich also, die Regelungen zur Anmeldefrist einzuhalten, um ein teures Bußgeld zu vermeiden.

Meldebescheinigung in Deutschland: Einzug & Anmeldung

Du musst in Deutschland für jede deiner Wohnungen eine Meldebescheinigung beantragen. Egal, ob du ein Haus oder eine Wohnung gekauft oder gemietet hast. Der Anmeldevorgang muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen, und es ist das jeweilige Einwohnermeldeamt, das für die Anmeldung zuständig ist. Einwohnermeldeämter befinden sich meist in den Rathäusern. Eine Meldebescheinigung ist ein offizielles Dokument, das deine aktuelle Adresse belegt. Es dient als Nachweis für deine Anmeldung und ist für manche Behördengänge unerlässlich.

Zweitwohnungssteuer: Bis zu 4 Jahre rückwirkend zahlen?

Du hast eine rückwirkende Zweitwohnungssteuer erhalten und bist schockiert? Das kann ich gut nachvollziehen! Rechtlich ist die Forderung der Steuer bis zu 4 Jahren zulässig. Das HH-Finanzamt kann also die Steuer auch für die letzten 4 Jahre fordern. Diese Vorgehensweise ist natürlich nicht sehr angenehm und entspricht sicherlich nicht der feinen hanseatischen Art. Aber leider ändert das nichts an der Rechtslage. Es kann also sein, dass Du die Zweitwohnungssteuer rückwirkend bezahlen musst.

Zweitwohnungssteuer: Welche Steuern musst du zahlen?

Hast du einen Zweitwohnsitz? Dann solltest du dir gut überlegen, welche Steuern du dafür zahlen musst. Denn diese Steuern können je nach Stadt sehr unterschiedlich sein. Bei einer Eigentumswohnung wird die ortsübliche Miete als Bemessungsgrundlage herangezogen. Aktuell liegt die Zweitwohnungssteuer zwischen 5 und 16 Prozent der jährlichen Kaltmiete (Stand 2022). Wenn du deinen Zweitwohnsitz also nicht nur für ein paar Monate, sondern über einen längeren Zeitraum nutzt, solltest du dich über die Steuersätze in deiner Stadt informieren. Dies kann dir einige Kosten ersparen.

Wie Du Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten geltend machen kannst

Du möchtest als Arbeitnehmer/in die Kosten für deine zweite Wohnung als Werbungskosten geltend machen? Dann solltest du wissen, dass das Finanzamt die Kosten nur dann als doppelte Haushaltsführung anerkennt, wenn du nachweisen kannst, dass deine Zweitwohnung nicht nur für kurzfristige, sondern für eine längerfristige Nutzung bestimmt ist. Hast du diesen Nachweis erbracht, kannst du die Kosten der Zweitwohnsitzsteuer in Anlage N deiner Einkommensteuererklärung eintragen.

Geltendmachen von Kosten für Zweitunterkunft als Werbungskosten

Du kannst als Arbeitnehmer die Kosten für deine Zweitunterkunft als Werbungskosten geltend machen. Hierzu zählen die tatsächlichen Kosten wie die Miete und Nebenkosten, Renovierungskosten, Maklerprovisionen, Inseratskosten, Gerichts- und Anwaltskosten, die du wegen eines Mietrechtsstreits aufwenden musstest, sowie die Zweitwohnungsteuer. Allerdings darf die Summe aller Kosten nicht höher als 1000 € pro Monat sein. So kannst du einen Teil deiner Kosten für deine Zweitunterkunft als Werbungskosten geltend machen und somit Steuern sparen.

 Steuerfreiheit für Mieter ohne Zweitwohnung

Doppelte Haushaltsführung: Bis zu 1.000 Euro Steuerersparnis pro Monat

Du hast einen Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen? Dann kannst du das für deine Steuern nutzen. Unter dem Stichpunkt „Doppelte Haushaltsführung“ kannst du monatlich bis zu 1000 Euro an Werbungskosten steuerlich geltend machen. Aber Achtung: Die Mietkosten deines Zweitwohnsitzes müssen mehr als zehn Prozent der laufenden Kosten für deinen Hauptwohnsitz ausmachen. Das kann sich wirklich lohnen, denn so schonst du dein Portemonnaie.

Zweitwohnung: Bis zu 12.000 Euro Kosten im Jahr vom Finanzamt erstattet

Wenn Du beruflich viel unterwegs bist und aus diesem Grund eine Zweitwohnung benötigst, dann kannst Du beim Finanzamt gewisse Kosten geltend machen. Bis zu 1.000 Euro im Monatsdurchschnitt und bis zu 12.000 Euro pro Jahr werden durch das Finanzamt anerkannt. Ob die Wohnung nun groß oder klein ist, spielt dabei keine Rolle. Als Kosten werden Miete und Betriebs- und Reinigungskosten, sowie ein Pkw-Stellplatz anerkannt. Allerdings solltest Du immer alle Rechnungen aufheben und die Kosten nachweisen können.

Anmeldung beim Bürgeramt & Wohnung mieten in Deutschland

Du hast dich also gerade neu in Deutschland niedergelassen? Dann ist es wichtig, dass du dich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmeldest. Dazu musst du deine persönlichen Unterlagen vorlegen, wie z.B. deinen Reisepass oder einen anderen Ausweis. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, drohen dir hohe Bußgelder.

Eine Wohnung zu mieten ist auch in Deutschland ohne Wohnsitz möglich. Hierfür ist es aber notwendig, dass du einen gültigen Ausweis und eventuell eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen kannst. Weiterhin solltest du auch eine gültige Schufa Auskunft vorlegen können, um deine Bonität nachzuweisen.

Gemeinsamer Haushalt: Welche Faktoren spielen eine Rolle?

Du und deine Mitbewohner/innen fragt ihr euch, ob ihr einen gemeinsamen Haushalt habt? Dafür muss jede Person einen Hauptwohnsitz (§ 1 Abs 7 MeldeG 1991) in der betreffenden Wohnung haben. Dies ist eine Mindestvoraussetzung, um Wohnbeihilfe zu bekommen. Die Entscheidung, ob ein gemeinsamer Haushalt vorliegt, wird aber nicht nur auf den Hauptwohnsitz basieren. Weitere Faktoren spielen eine Rolle, wie zum Beispiel die Art der familiären oder wirtschaftlichen Bindung zwischen den Bewohnern. Auch der Grad der gegenseitigen Unterstützung kann eine Rolle spielen.

Studenten: Zweitwohnsitz zu Hauptwohnsitz ändern – Vorteile nutzen

Du als Student solltest regelmäßig überprüfen, ob du deinen Zweitwohnsitz noch korrekt angegeben hast. Denn wenn du mehr Zeit am Studienort als bei deinen Eltern verbringst, muss dieser Ort als Hauptwohnsitz angegeben werden. Es kann sich also lohnen, den Zweitwohnsitz in einen Hauptwohnsitz umzuschreiben. Das hat den Vorteil, dass du auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Steuervorteile erhältst und du in deiner neuen Wohngemeinde eine Wahlbenachrichtigung erhältst. Diese ist wiederum eine Voraussetzung, um dich als Wähler registrieren zu lassen. Außerdem kann es auch einige bürokratische Vorteile bringen, z.B. bei der Arbeitsagentur. Es lohnt also, darüber nachzudenken, ob du deinen Zweitwohnsitz nicht in einen Hauptwohnsitz umänderst.

Ummeldung beim Einwohnermeldeamt: Fristen beachten!

Du bist gerade umgezogen? Dann musst du Dich unbedingt fristgerecht beim Einwohnermeldeamt deines neuen Wohnortes ummelden. Wenn Du dies nicht fristgerecht tust, kann das nach § 54 BMG ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro nach sich ziehen. Die Höhe des Bußgeldes entscheidet allerdings der zuständige Sachbearbeiter. Ein möglicher Grund für eine verspätete Ummeldung kann eine schlechte Planung sein. Um das zu vermeiden, solltest Du Dich so früh wie möglich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dabei solltest Du auch immer die jeweils geltenden Fristen beachten, die in der Regel zwei Wochen betragen.

Zweitwohnsitz: Prüfe Konsequenzen & Hälfte Entfernung zu Arbeitsort

Du solltest bei einem Zweitwohnsitz darauf achten, dass dieser nicht mehr als die Hälfte der Entfernung zu Deinem Arbeitsort entfernt ist. Es ist wichtig, dass Dein Hauptwohnsitz Dein Lebensmittelpunkt ist. Die Behörden prüfen genau, ob dies der Fall ist. Dazu schauen sie sich die Größe und Ausstattung der Wohnungen an, die Länge und Häufigkeit Deiner Aufenthalte sowie Deine soziale Vernetzung an den jeweiligen Wohnorten. Es lohnt sich daher, vorher gewissenhaft über die Konsequenzen Deines Zweitwohnsitzes nachzudenken.

Steuerbefreiung für Zweitwohnsitz: Prüfkriterien & Tipps

Du hast Fragen zur Steuerbefreiung von Zweitwohnsitzen? Dann bist du hier genau richtig! Wenn du einen Zweitwohnsitz hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich befreit werden. Maßgebliche Prüfkriterien sind z. B. der Vergleich von Größe und Ausstattung der Zweitunterkunft mit deinem eigenen Hausstand, die Dauer und die Häufigkeit deiner Aufenthalte. Verheiratete Menschen haben meist ihren Lebensmittelpunkt am Wohnort der Familie. Wichtig ist aber auch, dass du deine Zweitwohnung nicht als Gewerbe betreibst oder sie vermietest. Auch wenn du einen Teil der Zweitwohnung an andere Personen vermietest, kann es sein, dass du nicht steuerbefreit bist. Wenn du in einem anderen Bundesland arbeitest, kann es sinnvoll sein, eine Zweitwohnung zu haben, um deine Fahrtkosten zur Arbeit zu minimieren. Auch hier kannst du unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich befreit werden. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, kannst du gerne einen Steuerberater kontaktieren und deine Fragen klären. So musst du keine bösen Überraschungen bekommen.

Was du beim Besitz eines Zweitwohnsitzes beachten musst

Du hast einen Nebenwohnsitz oder auch Zweitwohnsitz? Dann wirst du wissen, dass dieser nur an bestimmte Lebensbeziehungen geknüpft ist. Das bedeutet, dass du dort nur zu bestimmten Anlässen hin gehst, zum Beispiel zum Studieren, Arbeiten oder für Freizeitaktivitäten. Es ist auch nicht nötig, dass du dort auf Dauer bleibst, sondern die Aufenthaltsdauer kann auch nur kurzfristig sein. Wenn du einen Zweitwohnsitz hast, dann wird dieser, wie man so sagt, „bis auf Weiteres“ genutzt. Allgemein gilt, dass du beim Besitz eines Zweitwohnsitzes einige Dinge beachten musst, damit du nicht mit unerwünschten Konsequenzen konfrontiert wirst. Deshalb solltest du die jeweiligen Steuergesetze beachten, um sicherzustellen, dass du alle gesetzlichen Vorschriften einhältst.

Schlussworte

Du musst keine Zweitwohnungssteuer bezahlen, wenn Du eine Zweitwohnung als Hauptwohnsitz anmeldest und nur einen Hauptwohnsitz hast, auf den Deine Steuer angesetzt wird. Auch wenn Du eine Zweitwohnung hast, aber nicht dort wohnst, musst Du keine Zweitwohnungssteuer zahlen.

Nachdem wir uns über das Thema „Wer muss keine Zweitwohnungssteuer bezahlen?“ informiert haben, können wir zu dem Schluss kommen, dass Personen, die eine Zweitwohnung als Wohnsitz anmelden, die dort aber nicht mehr als sechs Monate im Jahr leben, keine Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen.

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