Hey Leute! Ihr habt sicher schon mal von der GEZ gehört. Sie ist eine Gebühr, die man an den Staat bezahlen muss. Aber weißt du, wann man die GEZ nicht bezahlen muss? Nein? Kein Problem, ich erkläre es dir hier.
Du musst keine GEZ bezahlen, wenn du kein Fernseh- oder Radiogerät besitzt, an dem du öffentlich-rechtliche Sender empfangen kannst. Außerdem musst du keine GEZ zahlen, wenn du älter als 90 Jahre bist, ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ besitzt oder aufgrund deiner sozialen Lage von der Beitragspflicht befreit bist.
Rundfunkbeitrag umgangen? So geht’s mit Grundsicherung oder Bürgergeld
Du willst wissen, ob du die Rundfunkbeitragspflicht umgehen kannst? Falls du bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Bürgergeld bekommst, kannst du dich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Das war früher als Arbeitslosengeld II bekannt. Wenn du eine dieser Leistungen bekommst, hast du die Möglichkeit, Befreiungsanträge bei der GEZ – dem Beitragsservice der ARD, ZDF und Deutschlandfunk – zu stellen. Informiere dich aber vorher über die jeweils aktuellen Bedingungen.
GEZ-Beiträge sparen: Jetzt Befreiung beantragen!
Du hast keine Sozialleistungen, aber ein kleines Einkommen? Dann kannst Du unter Umständen von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreit werden. Dazu musst Du einen entsprechenden Antrag beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellen. Dafür musst Du nachweisen, dass dein Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 18,36 Euro übersteigt. Wie hoch der Regelsatz genau ist, hängt davon ab, wie viele Personen in Deinem Haushalt leben. In jedem Fall kannst Du auf der Webseite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachlesen, wie hoch der Betrag für Deine Situation ist.
Befreiung von Rundfunkbeitragspflicht: Angaben zur Wohnsituation
Ich beantrage hiermit eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, da ich oder mein Ehegatte/eingetragener Lebenspartner zu den in § 4 Abs 1 RBStV genannten Personen gehören. Im Falle von Gründen 405 A-405 C muss unbedingt angegeben werden, ob ich bei meinen Eltern wohne oder nicht. Ich wohne nicht bei meinen Eltern. Des Weiteren gebe ich an, dass ich die Rundfunkanstalten nicht nutze und somit keine Gebühren zahlen muss.
Rundfunkbeitrag: Warum zahlen, wenn kein Empfangsgerät vorhanden?
Du zahlst jeden Monat den Rundfunkbeitrag, obwohl Du gar nicht immer Rundfunkprogramme über ein Empfangsgerät in Deiner Wohnung nutzen kannst. Dennoch müssen alle, die eine Wohnung haben, den Beitrag bezahlen. Der Beitrag wird für die Möglichkeit erhoben, dass Du innerhalb Deiner Wohnung Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen könntest – auch wenn es in Einzelfällen Wohnungen gibt, in denen keine Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind. Es kann aber sein, dass Du dennoch die Möglichkeit hast, über einen anderen Empfangsweg, z.B. über das Internet, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen.
44 Millionen deutsche Haushalte zahlen Rundfunkgebühren – 10% sind im Mahnverfahren
Du musst die Rundfunkgebühren bezahlen? Dann bist du nicht allein! In Deutschland müssen derzeit 44,87 Millionen Haushalte Rundfunkgebühren bezahlen. Allerdings gibt es auch 10 Prozent, die momentan die Gebühren nicht zahlen. Ende des letzten Jahres befanden sich 4,56 Millionen Konten im Mahnverfahren. Daher ist es wichtig, dass du deine Gebühren rechtzeitig begleichst, damit du nicht in das Mahnverfahren gerätst.
Rundfunkbeitrag für Senioren: Befreiung möglich?
Du möchtest als Senior von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden? Wenn ja, dann bist Du nicht allein. Laut seniorenbedarfinfo erfüllen viele Senioren die Voraussetzungen, um von der Zahlung des monatlichen Beitrags in Höhe von 18,36 Euro befreit zu werden. Es gibt mehrere Gründe, weshalb sich Rentnerinnen und Rentner von der Zahlung befreien lassen können. Darunter fallen unter anderem, dass die Personen über eine bestimmte Einkommensgrenze hinausgehen, dass sie eine eigene Rundfunkanstalt betreiben oder dass sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, den Beitrag zu bezahlen.
GEZ-Gebühr befreien: Beratung bei Grundsicherung & Pflegegrad
Du hast Probleme mit der GEZ? Dann bist du hier genau richtig: Wenn du Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhältst, kannst du dich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Aber auch wenn du einen Pflegegrad hast, dann allein reicht das noch nicht aus. Du musst noch weitere Kriterien erfüllen, um dir die Erleichterung zu sichern. Wenn du noch weitere Fragen zur GEZ hast oder wissen willst, was du tun musst, um dich befreien zu lassen, dann kannst du dich an eine Beratungsstelle wenden. Sie helfen dir gerne, dir deine Fragen zu beantworten und dir zu helfen, den Weg zu finden, um dich von der GEZ-Gebühr befreien zu lassen.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Behinderte: Erfahre mehr!
Du bist behindert und weißt nicht, ob du eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag bekommst? Wenn ja, dann kannst du hier einiges dazu erfahren. Menschen mit einer Behinderung haben die Möglichkeit, eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrages in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören Taubblinde Menschen, Blinde, die Blindenhilfe (§ 72 SGB XII) erhalten, sowie Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Diese Gruppe erhält eine vollständige Befreiung des Rundfunkbeitrages. Aber auch andere Menschen mit einer Behinderung können eine Ermäßigung erhalten. Welche das sind, hängt von der jeweiligen Behinderung ab. Es lohnt sich also, hier weiterzulesen und mehr über deine Möglichkeiten zu erfahren.
Kostenlose Unterbringung & Pflegehilfe für Rentner
Du hast es vielleicht schon bemerkt: Als Rentner ist es nicht immer leicht, alle Kosten zu decken. Deshalb gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit du keine Gebühren zahlen musst. Eine davon ist, dass du Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhältst. Mit einem solchen Status hast du die Möglichkeit, kostenlose Unterbringung in einem Seniorenheim und sogar Pflegehilfe in Anspruch zu nehmen. Dadurch sparst du bares Geld und kannst ein sorgenfreies Leben genießen.
Abmeldung deiner Wohnung: So geht’s einfach & schnell!
Du möchtest deine Wohnung abmelden? Dann hast du jetzt die Gelegenheit dazu. Nutze dazu einfach das Online-Formular und wähle den Grund aus, der auf dich zutrifft. Damit das Ganze auch reibungslos über die Bühne geht, solltest du daran denken, entsprechende Nachweise als Dateianhänge mitzusenden. Damit du den Abmeldungsvorgang abschließen kannst, brauchst du natürlich deine Beitragsnummer. Falls du die nicht zur Hand hast, kannst du sie ganz einfach online nachschauen. Wir hoffen, du kannst deine Wohnung schnell und unkompliziert abmelden!
Rundfunkbeitrag: Was du darüber wissen musst
Du hast den Rundfunkbeitrag schon gehört, hast aber noch nicht ganz verstanden, wofür er eingeführt wurde? Dann haben wir hier die wichtigsten Infos für dich: Der Rundfunkbeitrag dient bis 2023 dazu, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland finanziell zu unterstützen. Dafür entrichtet jeder Haushalt einen Beitrag in Höhe von derzeit 18,36 Euro. Damit kannst du die verschiedenen Sender, wie ARD und ZDF, in Anspruch nehmen und so auf ein breites Programm zugreifen.
Rundfunkbeitrag ab Januar 2023: Neuregelungen & Ermäßigungen
Ab dem 1. Januar 2023 musst Du, liebe Zielgruppe, 18,36 Euro monatlich, 55,08 Euro im Quartal oder 220,32 Euro im Jahr an den Rundfunkbeitrag zahlen. Dieser Betrag wird von nahezu allen Haushalten in Deutschland fällig. Jedoch haben sich mit dem Jahreswechsel einige Änderungen ergeben, die für einige Beitragszahlende nicht unbedeutend sind. Zum Beispiel werden Personen, die in einem Haushalt leben, die nur ein Rundfunkgerät besitzen, nur eine einzige Zahlung pro Haushalt leisten müssen. Außerdem können Personen, die ein einkommensabhängiges Befreiungsformular ausfüllen, eine Ermäßigung des Beitrags erhalten.
GdB 50: Steuerfreibetrag + Kündigungsschutz
Du hast einen GdB von 50? Dann hast Du laut § 33b des Einkommensteuergesetzes Anspruch auf einen Steuerfreibetrag von 1140 Euro. Das bedeutet, dass Du dein Einkommen nicht oder nur zum Teil versteuern musst. Außerdem gilt für Dich ein besonderer Kündigungsschutz, denn vor einer Entlassung muss das Integrationsamt angehört werden. Wenn Du also befürchtest, dass Du gekündigt werden könntest, dann solltest Du Dich an das Integrationsamt wenden. Dieser Kündigungsschutz gilt für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2001 begonnen wurden. Damit hast Du ein zusätzliches Stück Sicherheit.
Senioren-Rabatte: Vergünstigungen und Ersparnisse nutzen!
Als Rentner oder Rentnerin hast Du es im Alltag oft einfacher. Viele Einrichtungen bieten Dir Vergünstigungen an. Ob im Kino, im Theater oder im öffentlichen Nahverkehr – meistens gibt es Rabatte, die speziell für Dich als Senioren gedacht sind. Auch in vielen Geschäften und Restaurants kannst Du mit Deinem Eintrittsalter punkten und tolle Ermäßigungen erhalten. Diese Vergünstigungen können eine willkommene Ersparnis in Deinem Alltag bedeuten. Achte also immer darauf, ob es ein extra Senior-Rabatt gibt – es lohnt sich!
GEZ-Gebühren: Widerspruch einlegen oder nicht?
Du hast die Möglichkeit, gegen die Rundfunkgebühren Widerspruch einzulegen. Allerdings solltest du wissen, dass wenn du die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigerst oder nicht bezahlst, es Konsequenzen haben kann. Dir können dann Geldstrafen oder sogar Haftstrafen für die ausstehenden Gebühren der GEZ auferlegt werden. Deshalb ist es wichtig, dass du dir im Klaren darüber bist, welche Konsequenzen auf dich zukommen können. Wirf am besten vorher noch mal einen Blick auf die Gebührenordnung und entscheide dann, ob du Widerspruch einlegst oder nicht.
Rundfunkbeitrag befreien: So geht’s!
Wenn Du in eine WG ziehst oder mit Deinem Lebenspartner zusammenziehst, kannst Du Dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dies liegt daran, dass es dort bereits einen Beitragszahler gibt. Um das zu bewerkstelligen, musst Du Dich beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ abmelden. Dazu kannst Du entweder ein Formular ausfüllen oder ein Fax oder ein E-Mail schicken. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Rückruf zu vereinbaren, um den gesamten Prozess zu beschleunigen. Wenn Deine Abmeldung erfolgreich war, erhältst Du eine Bestätigungsmail. Mit dieser kannst Du nachweisen, dass Du vom Rundfunkbeitrag befreit bist.
Kündigung der GEZ: Einschreiben oder Fax an 01806 999 555 01
Du hast Fragen zur Kündigung der GEZ? Dann ist es am besten, die Kündigung mit allen notwendigen Nachweisen per Einschreiben oder Fax an die 01806 999 555 01 zu senden. So bist du auf der sicheren Seite. Solltest du weitere Fragen haben, kannst du den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter 01806 999 555 10 anrufen. Unser Service-Team hilft dir gerne weiter und beantwortet deine Fragen.
Befreiung von Rundfunkbeitragspflicht beantragen – 403
Du kannst dich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn du eine bestimmte soziale Leistung beziehst. Dazu gehören Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen nach § 22 des Sozialgesetzbuches II. Dieser Befreiungsgrund wird als 403 bezeichnet. Um die Befreiung zu beantragen, musst du deinen Antrag an die GEZ richten. Bei der Prüfung deiner Bewerbung wird eine Kontrolle durchgeführt, um sicherzustellen, dass du die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllst. Wenn du deine Befreiung erhältst, kannst du Geld sparen, indem du den Rundfunkbeitrag für dein Zuhause nicht mehr bezahlen musst.
Begleiche offenen Betrag, um Säumniszuschlag zu vermeiden
Solltest Du noch immer einen offenen Betrag haben, werden wir Dir einen Festsetzungsbescheid zuschicken. Wenn Du den Betrag nicht rechtzeitig begleichst, fällt ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen Beitrags an, mindestens aber 8 Euro. Damit Du in Zukunft nichts mehr vergisst, kannst Du das bequeme SEPA-Lastschriftverfahren nutzen. So kannst Du sichergehen, dass wir Deine Zahlungen ohne Verzögerung erhalten. So kannst Du auch sicher sein, dass kein Säumniszuschlag anfällt.
Vorteile des Schwerbehindertenausweises auch ohne Merkzeichen
Du hast eine schwere Behinderung, aber kein Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis? Dann ist das nicht schlimm – denn auch ohne Merkzeichen kann der Schwerbehindertenausweis dir viele Vorteile bieten. Denn viele Institutionen erkennen den Ausweis als Nachweis einer Behinderung an und bieten dir daraufhin Preisnachlässe, günstigere Eintrittsgelder oder andere Vergünstigungen. Besonders im Alltag kann dies eine große Hilfe sein. Oft kannst du so beispielsweise beim Kauf von Fahrscheinen oder Eintrittskarten Geld sparen. Aber auch beim Einkauf von Gebrauchsgegenständen wie zum Beispiel Büchern oder Kleidung kannst du oft einen Nachlass bekommen. Auch bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen kann es sich lohnen, deinen Schwerbehindertenausweis vorzuzeigen. Es lohnt sich also, den Schwerbehindertenausweis auch ohne Merkzeichen bei sich zu tragen.
Fazit
Du musst keine GEZ bezahlen, wenn du ein Student bist, über 90 Jahre alt bist, kein Fernsehgerät besitzt oder ein Haushalt bist, der mindestens zwei Personen mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze hat.
Du musst keine GEZ bezahlen, wenn du kein Fernsehgerät oder Radio besitzt oder wenn du in einer Gemeinschaftswohnung wohnst und nicht der Hauptmieter bist. Deshalb solltest du immer überprüfen, ob du tatsächlich GEZ zahlen musst oder nicht.
Du hast also herausgefunden, dass du in bestimmten Situationen keine GEZ bezahlen musst. Achte deshalb darauf, in welcher Situation du dich gerade befindest und ob du die GEZ bezahlen musst oder nicht.