Hallo! Du hast dich bestimmt schon mal gefragt, wann man Rundfunkgebühren bezahlen muss. Genau darum geht es in diesem Artikel. Ich werde dir erklären, wann du eine Rundfunkgebühr zahlen musst und wie du diese bezahlst. Also lass uns direkt loslegen!
Du musst Rundfunkgebühren bezahlen, wenn du ein Gerät besitzt, das für den Empfang von Rundfunkprogrammen geeignet ist. Dazu zählen Fernseher, Computer, Radios und Smartphones. Solange du eines dieser Geräte besitzt, musst du Rundfunkgebühren bezahlen, unabhängig davon, ob du Rundfunkprogramme empfängst oder nicht.
Bezahle deine Rechnungen: Monatlich oder alle 3 Monate
Du hast die Wahl: Entweder du bezahlst deine Rechnungen gesetzlich üblich in der Mitte eines jeden Monats. Dann kostet es 55,08 Euro pro Monat. Oder du entscheidest dich für die vierteljährliche Zahlungsweise und zahlst dann zu Beginn eines jeden Quartals einmalig 55,08 Euro. Wenn dir das lieber ist, kannst du auch einmalig zu Beginn eines jeden Halbjahres 110,16 Euro für sechs Monate im Voraus bezahlen.
Nur ein Rundfunkbeitrag pro Haushalt – Wie funktioniert das?
Du fragst Dich, wie viele Personen in Deinem Haushalt die Rundfunkbeiträge zahlen müssen? Egal ob Du allein oder gemeinsam mit anderen lebst, in einer Wohngemeinschaft oder als Untermieter – nur ein Beitrag ist fällig. Ob Du Dich selbst anmeldest oder jemand anderes, entscheidest Du. Hierbei spielt es keine Rolle, wie viele Personen im Haushalt wohnen. Du musst also keine Angst haben, dass Du mehrere Beiträge zahlen musst!
Mietrecht: So meldest Du Dich bei Einzug in eine neue Wohnung an
Du bist volljährig und möchtest ein eigenes Zuhause haben? Dann solltest Du wissen, dass Du als Wohnungsinhaber gesetzlich dazu verpflichtet bist, Dich anzumelden. Dies ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Mietrechts und Du solltest Dich bei Deinem Einzug in eine neue Wohnung unbedingt anmelden. Diese Anmeldung kann entweder beim Standesamt oder bei der Meldebehörde erfolgen. Eine meistens vorgeschriebene Anmeldung bei der Meldebehörde ist in vielen Fällen auch verpflichtend. Im Rahmen der Anmeldung erhältst Du einen Personalausweis oder einen Reisepass, der Deine persönlichen Daten enthält. Dadurch erhältst Du eine offizielle Bestätigung, dass Du Dich tatsächlich an Deinem neuen Wohnort befindest. Du hast auch das Recht, die Anmeldung innerhalb eines Monats nach Deinem Einzug zu verlängern. Beachte jedoch, dass eine verspätete Anmeldung mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender: Wie der Rundfunkbeitrag verteilt wird
Du hast schon mal vom Rundfunkbeitrag gehört? Dann weißt Du sicherlich auch, dass damit nicht nur die öffentlich-rechtlichen Sender, sondern auch die Landesmedienanstalten finanziert werden. Wie das funktioniert? Die Gesamterträge werden dazu aufgeteilt und an das Deutschlandradio, das ZDF und die einzelnen Landesrundfunkanstalten der ARD verteilt. Die Landesmedienanstalten sind dafür zuständig, dass die öffentlich-rechtliche Programmvielfalt in Deutschland gewährleistet wird. Sie stellen unter anderem regionale und lokale Programme bereit und sorgen dafür, dass Du immer auf dem Laufenden bist.
Warum zahle ich GEZ, obwohl ich keinen Fernseher habe?
Du fragst Dich, warum Du trotzdem die GEZ zahlen musst, obwohl Du keinen Fernseher hast? Dies liegt daran, dass die Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht mehr an die Anzahl der Geräte in Deiner Wohnung gekoppelt ist. So ist es egal, ob Du einen Fernseher, ein Radio oder gar keines der beiden Geräte besitzt – der Rundfunkbeitrag ist für jede Wohnung fällig. Aber keine Sorge: Die GEZ-Gebühren sind fair verteilt. Denn jeder zahlt einen gleich großen Anteil und das Geld fließt in die Finanzierung von Programmen und Sendungen, die wir alle nutzen können.
Widerspruch gegen GEZ einlegen: Rundfunkbeitrag überprüfen & Geld zurückbekommen
Wenn du denkst, dass du den Rundfunkbeitrag unnötig gezahlt hast, solltest du innerhalb von einem Monat Widerspruch gegen die GEZ einlegen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand anderes in deinem Haushalt bereits den Beitrag entrichtet hat oder die Höhe der Gebühr falsch berechnet wurde. Daher lohnt es sich, die Höhe der Gebühr regelmäßig zu überprüfen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Falls du denkst, dass du zu viel bezahlt hast, kannst du das Geld zurückbekommen, indem du deinen Widerspruch fristgerecht bei der GEZ einlegst.
Beitragsbefreiung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Du ziehst gerade in eine WG oder ziehst zusammen mit deinem Lebenspartner? Dann kannst du vom Rundfunkbeitrag befreit werden, denn es gibt ja schon einen Beitragszahler. Alles was du dafür tun musst ist, dich beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ abzumelden. Hier kannst du ein entsprechendes Formular ausfüllen oder aber du beauftragst den Beitragsservice telefonisch, die Abmeldung für dich vorzunehmen. Doch denk daran: Eine Beitragsbefreiung gilt nur für eine Person pro Haushalt.
Rundfunkbeitrag-Anmeldung: Vermeide finanzielle Konsequenzen
Wenn du dich nicht um deine Rundfunkbeitrag-Anmeldung kümmerst, erfolgt sie automatisch. Wenn du den Beitrag dann nicht bezahlst, wirst du jedoch bald Mahnungen erhalten, gefolgt von einem Festsetzungs- und gegebenenfalls einem Vollstreckungsbescheid. Daher lohnt es sich, sich sofort um die Rundfunkbeitrag-Anmeldung zu kümmern, um zu verhindern, dass du schlimmere finanzielle Konsequenzen ertragen musst. Eine Anmeldung ist einfach und schnell online möglich. Schau also gleich mal nach und erledige alles, damit du nicht unangenehme Folgen erleiden musst.
Keine Angst vor Rundfunkbeitrag: Nicht zahlen, wenn schon bezahlt!
Du musst keine Angst haben, wenn du ein Schreiben vom Beitragsservice bekommst. Wenn du nicht reagierst, meldet er dich automatisch ab dem Datum an, an dem du in die Wohnung eingezogen bist. Falls aber schon ein anderer Bewohner den Rundfunkbeitrag für die Wohnung bezahlt, ist es gar nicht nötig, dass du auch noch etwas bezahlst. In dem Fall musst du nämlich nichts zahlen. Solltest du also ein Schreiben bekommen, mach dir keine Sorgen – du bist in den meisten Fällen gar nicht verpflichtet, etwas zu bezahlen.
Bezahle rechtzeitig Beitragsservice: Kontopfändung & Lohnpfändung vermeiden
Wenn Du den Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht rechtzeitig bezahlst, kann er Dir mit Säumniszuschlägen drohen. Genauso wie andere Gläubiger kann der Beitragsservice auch eine Zwangsvollstreckung durchführen, zB per Kontopfändung oder Lohnpfändung. Daher ist es wichtig, dass Du Mahnungen oder Beitragsbescheide nicht ignorierst. Wenn Du einmal nicht rechtzeitig bezahlen kannst, ist es ratsam, Dich mit dem Beitragsservice in Verbindung zu setzen und eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. So kannst Du eine Rechtsstreitigkeit vermeiden und weitere Kosten verhindern.
GEZ-Meldedatenabgleich: So erfährt die GEZ deine Adresse
Hast du schon mal überlegt, woher die GEZ immer als Erstes deine neue Adresse kennt? Die Antwort liefert die DSN Group, eine Beratung für Datenschutz und Informationssicherheit. Die GEZ erhält im Rahmen des sogenannten Meldedatenabgleichs Daten von Einwohnermeldeämtern. Diese Daten beinhalten neben deiner Adresse auch andere Informationen wie dein Geburtsdatum oder deine Familienstand. Damit stellt die GEZ sicher, dass du auch tatsächlich derjenige bist, der ihr Geld schuldet.
Rundfunkbeitrag: Alles, was du wissen musst!
Du hast es also schon gehört: Der Rundfunkbeitrag wird auch 2023 noch für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland benötigt. Damit du die verschiedenen Fernsehsender und Radiosender nutzen kannst, musst du pro Haushalt 18,36 Euro bezahlen. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Berlin, werden die Kosten jedoch aufgeteilt. Einige Haushalte zahlen pro Monat nur 17,50 Euro. Um den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, erhältst du von der GEZ eine Rechnung. Wenn du die Rechnung erhalten hast, hast du sechs Wochen Zeit, um den Beitrag zu überweisen. Wenn du die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlst, musst du mit einem Säumniszuschlag rechnen.
Mitgliedschaft bei uns – 3 Preise für 3, 6 & 12 Monate
Du zahlst deine Mitgliedschaft bei uns immer im Voraus. Wir bieten dir drei verschiedene Zeiträume an, je nachdem wie viel du bezahlen möchtest. Wenn du dich für ein Vierteljahr entscheidest, zahlst du 55,08 Euro. Dann hast du drei Monate lang Zugang zu unseren Dienstleistungen. Wenn du dich für ein halbes Jahr entscheidest, zahlst du 110,16 Euro und hast dann für sechs Monate Zugang zu unseren Diensten. Willst du ein ganzes Jahr lang Zugang haben, zahlst du 220,32 Euro und bekommst dafür zwölf Monate Zugriff auf unsere Services.
Geltendmachung von Befreiung oder Ermäßigung bis zu 3 Jahren rückwirkend möglich
Du fragst Dich, ob Du Deine Befreiung oder Ermäßigung rückwirkend geltend machen kannst? Die Antwort lautet: Ja! Wenn Du wegen Deiner sozialen oder gesundheitlichen Situation einen Anspruch darauf hast, kannst Du Deine Befreiung oder Ermäßigung bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Wichtig ist, dass Du dafür die nötigen Unterlagen und Nachweise vorlegst. Auch wenn die Voraussetzungen für Deine Befreiung oder Ermäßigung erst nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist eingetreten sind, kannst Du sie auch noch nachträglich beantragen. Es lohnt sich also, Deinen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung zu prüfen!
Finanzielle Probleme? Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht prüfen
Du hast finanzielle Probleme und kannst den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen? Dann hast du die Möglichkeit, eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall zu beantragen. Diese ist dann gewährt, wenn dein Einkommen deinen sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro überschreitet. Es ist aber auch möglich, eine Befreiung zu erhalten, wenn dein Einkommen knapp über den sozialen Bedarf liegt. Solltest du allerdings mehr als 18,36 Euro über deinen sozialen Bedarf verfügen, kannst du leider keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Um herauszufinden, ob du eine Befreiung erhalten kannst, solltest du am besten deine finanzielle Situation mit einem Experten besprechen.
GEZ-Beiträge befreien: Wenn Dein Einkommen gering ist
Du beziehst keine Sozialleistungen, hast aber trotzdem ein sehr geringes Einkommen? In einigen Fällen kannst Du von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreit werden. Dies ist möglich, wenn Dein Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz von 735 Euro pro Monat um höchstens 18,36 Euro überschreitet. In solchen Fällen kannst Du einen Antrag bei der GEZ stellen, um die Befreiung zu erhalten. Der Antrag ist kostenlos und das Verfahren ist unkompliziert. Dennoch solltest Du Dir vorher genau informieren, ob Dein Einkommen die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt.
Kündige Deine GEZ sicher: Sende Fax oder Einschreiben
Solltest Du Deine GEZ-Kündigung verschicken, empfehlen wir Dir, diese per Einschreiben oder Fax zu senden. So bist Du sicher, dass Deine Kündigung auch bei der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ankommt. Faxe Deine Kündigung einfach an die 01806 999 555 01. Falls Du dazu noch Fragen hast, kannst Du gerne den Beitragsservice unter 01806 999 555 10 anrufen. Unsere Mitarbeiter helfen Dir gerne weiter.
Abmeldung deiner Wohnung: Nutze Online-Formular & Nachweise
Du möchtest deine Wohnung abmelden? Dann nutze das Online-Formular und wähle den für dich zutreffenden Grund aus. Wenn du zum Beispiel einziehst oder ausziehst, kannst du hier den entsprechenden Grund auswählen. Dafür benötigst du deine Beitragsnummer. Du kannst auch Nachweise als Dateianhänge senden, um deinen Antrag zu bestätigen. Es ist sinnvoll, die Abmeldung bereits frühzeitig vorzubereiten, um Verzögerungen zu vermeiden. Überprüfe, ob alle Angaben korrekt sind und schicke das Online-Formular ab.
Beitragsservice: Automatischer Abgleich Daten & Online-Formular
Der Abgleich der Daten erfolgt vollautomatisch und ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle zur Zahlung verpflichteten Personen ihren Beitrag zahlen. Ab Juli übernimmt der Beitragsservice die weitere Verarbeitung der Daten. Er wird alle Personen, die keine Beiträge zahlen, per Post anschreiben und sie auffordern, den Beitrag zu entrichten. Dazu müssen die empfangenden Personen allerdings nachweisen, warum sie keine Beiträge zahlen. Bislang war dazu eine schriftliche Erklärung notwendig, doch nun wurde ein Online-Formular eingerichtet, über das die Gründe für die Nichtzahlung angegeben werden können. Der Beitragsservice wird auch weiterhin jeden Einzelfall prüfen, aber durch die neuen Möglichkeiten können die Bearbeitungszeiten deutlich verringert werden.
Schlussworte
Du musst Rundfunkgebühren bezahlen, wenn du ein Gerät besitzt, das fähig ist, Rundfunkprogramme zu empfangen. Dazu gehören Fernsehgeräte, Radioempfänger, PCs und manche Smartphones. Es spielt keine Rolle, ob du das Gerät nutzt oder nicht. Die Gebühr ist immer zu zahlen.
Du musst Rundfunkgebühren bezahlen, wenn du ein Gerät besitzt, das für den Empfang von Rundfunkprogrammen geeignet ist, egal ob es aktiv oder passiv genutzt wird. Also achte darauf, dass du immer die Gebühren rechtzeitig bezahlst, damit du nicht in Schwierigkeiten gerätst!