Hallo zusammen! Heute möchte ich euch einmal erklären, wer keine Gebühren für die GEZ bezahlen muss. Ich werde euch einige Beispiele nennen, damit ihr wisst, wer von den Gebühren ausgeschlossen ist. Also, lasst uns direkt loslegen!
Wer keine Rundfunkgeräte besitzt, muss keine GEZ Gebühren bezahlen. Dazu zählen alle, die keinen Fernseher, kein Radio oder keinen Computer mit Internetanschluss besitzen. Allerdings musst du dich bei der GEZ abmelden, damit du keine Gebühren zahlen musst.
Absicherung im Alter: So vermeidest du Gebühren im Seniorenheim
Du hast es sicher schon bemerkt: Sobald man älter wird, fängt man an, sich Gedanken über die Zukunft zu machen. Gerade Rentner brauchen eine starke finanzielle Unterstützung, um sich ein angenehmes Leben im Alter leisten zu können. Damit du im Falle einer Unterbringung in einem Seniorenheim keine Gebühren zahlen musst, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehört, dass du Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehst. Auch eine spezielle Pflegehilfe kann dazu beitragen, dass du keine Gebühren zahlen musst. Es ist also wichtig, dass du dich schon frühzeitig um mögliche Unterstützungen kümmerst, sodass du im Alter abgesichert bist.
Rentner: Befreiung von Rundfunkbeitragspflicht beantragen
Du als Rentner bist gemeinsam und solidarisch an der Finanzierung des Rundfunkbeitrags beteiligt. Wenn Du Rente beziehst, bist Du nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit. Erhältst Du zusätzlich eine Sozialleistung, kannst Du eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Dafür musst Du ein entsprechendes Antragsformular ausfüllen und einreichen. Dieses findest Du auf der Webseite der jeweiligen Anstalten. Die Befreiung kann sich auch auf mehrere Personen, die in einem Haushalt leben, beziehen. So kannst Du ein Formular für alle Personen ausfüllen und einreichen.
Rentner*innen: So kannst Du Dich von der Rundfunkgebühr befreien
Auch als Rentner*in kannst Du dich in bestimmten Fällen von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Dafür musst Du die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen. Aber auch, wenn Du aufgrund einer Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen wirst, kannst Du von der Beitragspflicht befreit werden. In diesem Fall ist es ratsam, einen Blick auf die Seite des ARD-ZDF-Beitragsservice zu werfen, um herauszufinden, wie du deine Befreiung beantragen kannst.
Rentner: Erfahre, ob du vom Rundfunkbeitrag befreit werden kannst
Du bist Rentnerin oder Rentner und hast von der Möglichkeit gehört, dass du vom Rundfunkbeitrag befreit werden kannst? Dann solltest du dir die Informationen auf seniorenbedarfinfo.de genauer ansehen. Denn laut dem Portal gibt es mehrere Gründe, weshalb du nicht zur Zahlung von 18,36 Euro im Monat verpflichtet sein könntest. Unter anderem können Senioren, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, von der Zahlung befreit werden. Ebenso kannst du befreit werden, wenn du als alleinerziehende Person mit einem Kind unter 18 Jahren lebst. Außerdem wird die Befreiung auch gewährt, wenn du als Behinderten- oder Pflegegrad anerkannt bist. Wenn du mehr über die Befreiungsmöglichkeit erfahren möchtest, schau am besten auf seniorenbedarfinfo.de vorbei und informiere dich dort über die aktuellen Bedingungen.
Erfahre, wie Du bei geringem Einkommen von GEZ-Gebühren befreit werden kannst
Du hast keine Sozialleistungen, aber ein geringes Einkommen? Dann kannst Du vielleicht von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreit sein. Dies ist bei Einkommen, die den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 18,36 Euro übersteigen, möglich. Wenn Du in die Kriterien passt, kannst Du einen Antrag bei Deiner GEZ-Gebühreneinzugszentrale stellen, um von der Beitragspflicht befreit zu werden. Beachte aber, dass Du trotz der Befreiung weiterhin die Gebühren für Rundfunkgeräte bezahlen musst, die Du besitzt.
Kein Rundfunkbeitrag bei Sozialleistungen & Heimaufenthalt
Du musst keinen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn du Sozialleistungen beziehst. Dazu gehören beispielsweise Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darüber hinaus sind auch Personen befreit, die in einem Heim, einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für behinderte Menschen leben. Auch Menschen, die nicht in Deutschland wohnen, aber im Inland ein Girokonto haben, müssen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen, und auch Studenten, die im Ausland studieren, sind von der Zahlung befreit.
Ermäßigter Rundfunkbeitrag für Menschen mit 80 Grad Behinderung
Du kannst den Rundfunkbeitrag ermäßigt bekommen, wenn Du eine Behinderung hast, deren Grad mindestens 80 beträgt. Voraussetzung ist, dass das Merkzeichen RF Dir zugesprochen wurde und Du aufgrund Deines Leidens ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kannst. Wenn Du zu dieser Gruppe von Menschen gehörst, dann kannst Du bei Deinem örtlichen Rundfunkbeitragsservice einen Antrag auf Ermäßigung stellen.
GdB 50: 1140 Euro Steuerfreibetrag + Vorteile bei Jobsuche
Du hast einen GdB von 50? Dann hast Du Glück, denn das bedeutet, dass Du einen Steuerfreibetrag von 1140 Euro hast. Auch im Arbeitsleben hast Du besondere Rechte und musst bei einer Kündigung vorher das Integrationsamt hören lassen. Das heißt, dass Dein Arbeitgeber erst einmal mit Dir sprechen muss, bevor er Dich kündigen kann. Zudem gibt es eine Reihe weiterer Vorteile, die Dir helfen, einen Job zu finden und zu behalten. Dazu gehört zum Beispiel die Unterstützung bei der Bewerbung und Beratung zu den Arbeitsbedingungen. Informiere Dich am besten bei einer Beratungsstelle und nutze die vielen Möglichkeiten, die Dir das Recht auf einen fairen Job bietet.
Erhöhter GdB? Hol Dir Deinen Schwerbehindertenausweis!
Du hast einen GdB von mehr als 50? Dann erhältst Du einen Schwerbehindertenausweis. Mit diesem kannst Du Dir viele Vorteile sichern. Zum Beispiel den besonderen Kündigungsschutz, den Zusatzurlaub oder bestimmte Steuer-Vorteile. Aber auch bei der Abgabe von Medikamenten und dem Erhalt eines Behindertenparkplatzes kann Dir der Ausweis helfen. Informiere Dich am besten bei Deiner Krankenkasse oder einem Beratungszentrum, welche Vorteile genau auf Dich warten.
Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen: Vorteile und Preisnachlässe nutzen
Du hast eine schwere Behinderung und möchtest den Alltag erleichtern? Dann ist ein Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen genau das Richtige für Dich! Mit dem Nachweis einer schweren Behinderung kannst Du viele Vorteile nutzen. So bieten viele Einrichtungen, wie zum Beispiel Kinos, Museen, Theater oder Sportstätten, Preisnachlässe, günstigere Eintrittsgelder oder andere Vergünstigungen an. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Zahlungen im Online-Shop können diese Vorteile genutzt werden. Mit dem Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen kannst Du also eine Menge Geld sparen und Deinen Alltag unkomplizierter gestalten.
Vorteile des Rentenausweises: Sparen bei Theater, Museum und mehr
Du hast den Rentenausweis? Glückwunsch, denn damit hast du Zugang zu vielen tollen Vergünstigungen! Du sparst nicht nur beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen, sondern auch bei Sportvereinen Geld. So kannst du beispielsweise ein Theaterbesuch oder den Eintritt in ein Museum günstiger genießen. Auch für die Zugfahrt oder den Besuch des Schwimmbades erhältst du meist ein Rabatt. Es lohnt sich also, den Rentenausweis stets bei sich zu haben.
Rundfunkgebühren verweigern? Folgen beachten!
Du hast die Möglichkeit, gegen die Rundfunkgebühren Widerspruch einzulegen. Aber Vorsicht: Wenn Du die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigerst oder über einen längeren Zeitraum nicht zahlst, kann Dir das juristische Folgen haben. Dann drohen Geldstrafen oder sogar Haft für die ausstehenden Gebühren der GEZ. Da es sich bei den Gebühren um ein staatliches Gebot handelt, kannst Du nicht einfach behaupten, dass Du nicht zahlen willst. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich an eine Rechtsberatung zu wenden. Diese kann Dir bei der Einlegung von Widerspruch helfen.
Rundfunkbeitrag wehren: Widerspruch einlegen & sparen
Du fragst dich, ob du dich gegen den Rundfunkbeitrag wehren kannst? Grundsätzlich ja! Der erste Schritt dafür ist, dass du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Beitragsbescheids Widerspruch einlegst. Dieser muss formell erfolgen, damit du deine Rechte nicht verlierst. Wenn du deinen Widerspruch nicht rechtzeitig einlegst, wird der Beitragsbescheid bestandskräftig. Das bedeutet, dass du den Rundfunkbeitrag dann bezahlen musst. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, um den Rundfunkbeitrag zu senken oder sogar vollkommen zu vermeiden. Daher ist es ratsam, sich zuerst zu informieren, bevor du Widerspruch einlegst.
Rundfunkbeitrag: Obligatorisch und für Qualität im Programm!
Du zahlst jeden Monat einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Wohnung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und du brauchst keine besondere Zahlungsaufforderung dafür. Das Geld fließt in die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und stellt sicher, dass du das breite Programmangebot genießen kannst. Der Beitrag ist für jeden Beitragszahler obligatorisch und ein wichtiger Bestandteil des qualitativ hochwertigen und vielfältigen Programms aus Radiosendungen, TV-Sendungen, Nachrichten und Online-Angeboten.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Nicht bei Eltern wohnen
Ich beantrage eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, da ich oder mein Ehegatte/eingetragener Lebenspartner zu den in § 4 Abs 1 RBStV genannten Personen gehören. Bei den Gründen 405 A-405 C möchte ich unbedingt angeben, dass ich nicht bei meinen Eltern wohne. Mein Ehegatte und ich leben in einem eigenen Haushalt. Deshalb kann ich den Rundfunkbeitrag nicht über meine Eltern abführen.
Rundfunkbeitrag ab 2023: Kosten erhöhen sich um 9,3 Prozent
Ab dem 1. Januar 2023 musst Du als Haushalt einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro monatlich, 55,08 Euro im Quartal oder 220,32 Euro im Jahr bezahlen. Dieser Betrag wird für alle Beitragszahler gleichermaßen fällig, egal ob Du einen Radio- oder Fernsehempfänger besitzt oder nicht. Mit der neuen Gebühr wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland gesichert.
Die Beitragserhöhung um 9,3 Prozent im Vergleich zu 2020 bedeutet, dass sich die Kosten für viele Haushalte erhöht haben. Der Rundfunkbeitrag ist zudem an die Inflation gekoppelt und daher kann er sich in den kommenden Jahren weiter erhöhen.
Trotz der finanziellen Belastung lohnt sich ein Blick auf die Vielfalt, die der Rundfunkbeitrag unterstützt. Denn neben den vier großen öffentlich-rechtlichen Sendern gibt es dank des Beitrags auch eine Vielzahl an regionalen und lokalen Radiosendern, die ein breites Spektrum an Musik, Nachrichten und Unterhaltung bieten. Außerdem gibt es eine Fülle an verschiedenen Programmen, die ohne Rundfunkbeitrag nicht möglich wären.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Du als Beitragszahler ein sogenanntes Rundfunkgebührenbefreiungsformular ausfüllst. Falls Du unter bestimmten Voraussetzungen weniger als die vollen 220,32 Euro im Jahr zahlen kannst, ist das eine gute Option. Es lohnt sich daher, sich über die Möglichkeiten zu informieren.
Insgesamt ist der Rundfunkbeitrag eine finanzielle Belastung für viele Haushalte. Allerdings ist es wichtig, dass wir diese Gebühr als Beitrag für die Vielfalt und die kulturelle Bildung in unserem Land sehen.
Geld sparen: GEZ-Kündigung per Einschreiben oder Fax versenden
Du möchtest die GEZ-Kündigung versenden? Dann ist der Versand per Einschreiben oder Fax die beste Option. Schicke deine Kündigung inklusive aller erforderlichen Nachweise per Fax an die 01806 999 555 01. So bist du auf der sicheren Seite. Solltest du noch Fragen haben, kannst du den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter 01806 999 555 10 jederzeit anrufen. Unsere Mitarbeiter helfen dir gerne weiter!
GEZ-Gebühr Ummelden: So gehst du vor!
Du hast deine Wohnung gewechselt und möchtest deine GEZ-Gebühr kündigen, weil du nun alleine wohnst? Dann musst du sie leider weiterhin entrichten, denn die Gebühr wird pro Haushalt erhoben. Allerdings muss die Gebühr nicht gekündigt werden, sondern lediglich ummelden. Dazu musst du ein Formular beim GEZ-BürgerService ausfüllen und dort abgeben. Ebenfalls benötigst du eine Kopie deines Personalausweises und eine Kopie des Mietvertrags. Auch müssen alle Bewohner, die im Haushalt leben, angegeben werden. Anschließend wird die Gebührenpflicht umgehend beendet.
Bezahlen für öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch ohne Empfangsgerät
Du musst für das Abonnement des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezahlen, auch wenn du kein Rundfunkempfangsgerät in deiner Wohnung hast. Der Beitrag wird hierfür erhoben, da es die Möglichkeit gibt, dass du innerhalb deiner Wohnung trotzdem Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen kannst. Allerdings werden in Einzelfällen auch Wohnungen erfasst, in denen kein Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist. Wenn du also kein Rundfunkempfangsgerät besitzt, kannst du trotzdem den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen und musst dafür bezahlen.
Schlussworte
Keine Sorge, du musst keine Gebühren für die GEZ bezahlen. Es gibt verschiedene Personen, die von der Gebühr befreit sind, zum Beispiel Personen über 65 Jahren, Studierende, die finanziell nicht in der Lage sind, die Gebühr zu bezahlen, und Menschen, die in Deutschland leben, aber nicht deutscher Staatsbürger sind. Wenn du eine dieser Personen bist, dann kannst du dich bei der GEZ melden und musst keine Gebühr bezahlen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass du keine GEZ Gebühren bezahlen musst, wenn du kein Fernseh- oder Radiogerät besitzt oder wenn du im Ausland lebst. Wenn du jedoch ein entsprechendes Gerät besitzt, musst du die Gebühren bezahlen. Hoffentlich hast du jetzt ein besseres Verständnis dafür, wer die Gebühren zahlen muss.