Hallo zusammen! Heute wollen wir uns mal das Thema Masken am Arbeitsplatz genauer ansehen. Wir wollen schauen, wer die Kosten für die Masken tragen muss. Also, lass uns mal schauen, was es dazu zu sagen gibt!
Die Kosten für Masken am Arbeitsplatz hängen davon ab, wer sie zur Verfügung stellt. Wenn dein Arbeitgeber dir eine Maske zur Verfügung stellt, musst du sie nicht bezahlen. Wenn du jedoch eine eigene Maske kaufen musst, musst du die Kosten dafür übernehmen. Am besten fragst du deinen Arbeitgeber, ob er dir eine Maske bereitstellen kann oder ob du eine eigene kaufen musst.
Muss als Arbeitgeber*in Mund-Nase-Schutz vorschreiben?
Du fragst Dich, ob Du als Arbeitgeber*in medizinischen Mund-Nase-Schutz oder Atemschutzmasken zur Verfügung stellen musst? Laut §3 der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ist das nur notwendig, wenn in einem Raum weniger als 10 Quadratmeter Fläche pro Person zur Verfügung stehen. Sollte die Fläche größer sein, kannst Du die Masken nicht verpflichtend vorschreiben. Aber es empfiehlt sich, auch bei größeren Räumen sicherheitshalber Masken anzubieten, um die Mitarbeiter*innen zu schützen. Außerdem ist es wichtig, dass alle hygienische Regeln eingehalten werden, wie beispielsweise regelmäßiges Händewaschen und das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern.
Verantwortungsvoller Gebrauch von Arbeitsmitteln im Job
Du als Arbeitnehmer bist dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber alle Arbeitsmittel, die er dir im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung stellt, ordnungsgemäß zu nutzen. Dazu zählen beispielsweise Büromaterial, Computer oder auch Mobiltelefone. Es ist wichtig, dass du beim Gebrauch dieser Mittel sorgsam und verantwortungsvoll vorgehst. Wenn du das Arbeitsverhältnis beendest, ist es deine Aufgabe, alle Arbeitsmittel, die du von deinem Arbeitgeber erhalten hast, an diesen zurückzugeben. Achte darauf, dass sie in einem ordentlichen Zustand sind.
Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Warum du sie befolgen solltest
Du hast vielleicht schon von der Maskenpflicht gehört, die an vielen Orten eingeführt wurde, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern. Aber hast du auch gewusst, wofür Masken am Arbeitsplatz eingesetzt werden? Wenn Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, können sie zu dem Schluss kommen, dass die Anordnung einer Maskenpflicht notwendig ist, um zu verhindern, dass Infektionen mit Covid-19 am Arbeitsplatz auftreten. Das Tragen von Masken schützt nicht nur dich selbst, sondern auch deine Kollegen und Kunden. Deshalb ist es so wichtig, dass du dich an die Maskenpflicht hältst, wenn du am Arbeitsplatz bist.
Recht deines Arbeitgebers auf Corona-Tests und dein Recht, abzulehnen
Du bist dir darüber im Klaren, dass dein Arbeitgeber ein Recht darauf hat, Corona-Tests anzubieten. Aber du hast auch das Recht, dieses Angebot abzulehnen. Auf Bundesebene gibt es aktuell keine Pflicht für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter auf das Corona-Virus testen zu lassen. Allerdings können in einigen Regionen und Ländern bestimmte Richtlinien vorgeschrieben sein, die besagen, dass Arbeitnehmer getestet werden müssen, bevor sie das Gebäude betreten. Deshalb ist es wichtig, dass du dich über die in deiner Region geltenden Richtlinien informierst. Wenn du mehr über die Corona-Tests wissen möchtest, die dein Arbeitgeber anbietet, solltest du dich an deinen Vorgesetzten wenden. Sie können dir mehr über den Prozess erzählen und dir alle Fragen beantworten, die du hast.

Atemschutzmaske kaufen: Prüfungen nach EN 149:2001+A1:2009
Du hast dir eine Atemschutzmaske gekauft? Dann achte darauf, dass sie das CE-Kennzeichen und die Kennzeichnung FFP1, FFP2 oder FFP3 trägt. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Maske bestimmten Vorgaben entspricht. So wird unter anderem die Filterleistung und der Dichtsitz überprüft. Diese Prüfungen werden gemäß der Europäischen Norm (EN) 149:2001+A1:2009 (entspricht DIN EN 149:2009-08) durchgeführt und sorgen dafür, dass die Maske sicher und zuverlässig ist. Achte also darauf, dass deine Maske diese Prüfungen bestanden hat, damit du auch wirklich optimal geschützt bist.
Medizinische Gesichtsmasken – Ansprüche gemäß EN 14683:2019-10
Du hast eine medizinische Gesichtsmaske gekauft und dich gefragt, warum sie anders ist, als die Alltagsmasken? Das liegt daran, dass Medizinprodukte besonderen Ansprüchen unterliegen, die in der europäischen Norm EN 14683:2019-10 spezifiziert sind. Damit diese Masken sicher und wirksam sind, müssen Herstellung und Vertrieb in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften für Medizinprodukte erfolgen. So kannst du sicher sein, dass du ein hochwertiges Produkt erhalten hast, das speziell für den medizinischen Einsatz entwickelt wurde.
Warum manche Masken nicht bedruckt werden dürfen
Du hast dir vielleicht schon einmal überlegt, warum manche Arbeitsschutzmasken nicht bedruckt werden dürfen. Der Grund dafür ist, dass diese Masken strengen Kontrollen unterliegen, die sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So dürfen zertifizierte Masken, wie beispielsweise FFP2-Masken oder Operationsmasken, nicht bedruckt werden, da die Bedruckung die Filterleistung beeinträchtigen könnte. Auch könnten beim Bedrucken Verunreinigungen entstehen, die die Atemluft, die durch die Maske strömt, verschmutzen und schädigen könnten. Deshalb raten wir davon ab, für den privaten Gebrauch Masken zu bedrucken.
Gesund bleiben: FFP2-Maske ohne Ausatemventil benutzen
Du solltest Dir immer als Richtlinie merken, dass eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil laut der DGUV-Regel eine Gebrauchsdauer von 75 Minuten und eine Erholungsdauer von 30 Minuten haben sollte. Es ist wichtig, dass Du Dich daran hältst, um gesund zu bleiben. Nach 75 Minuten solltest Du die Maske abnehmen, damit sie sich etwas erholen kann. Dann kannst Du sie nach den 30 Minuten erholungszeit wieder aufsetzen. So kannst Du sicher sein, dass Du auf der sicheren Seite bist.
FFP2-Masken regelmäßig wechseln, um SARS-CoV-2 einzudämmen
Es ist wichtig, dass wir uns alle an die Vorsichtsmaßnahmen halten, um eine weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus einzudämmen. Zu diesen Maßnahmen gehört es auch, dass FFP2-Masken regelmäßig gewechselt werden. Denn die ersten Untersuchungen haben gezeigt, dass SARS-CoV-2 auch bei Raumtemperatur (19 bis 21°C) auf dem porösen Maskenmaterial seine Infektiösität nach mehreren Tagen deutlich verliert. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Du Deine FFP2-Maske nicht an aufeinanderfolgenden Tagen trägst. Ebenso gilt es, die Maske nach jedem Gebrauch sorgfältig zu desinfizieren, um eine erneute Ansteckungsgefahr auszuschließen. Auf diese Weise schützt Du Dich und alle anderen vor einer möglichen Infektion.
Köln: Kein Kündigungsschutz nach Weigerung Mund-Nasen-Schutz
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden: Du hast keinen Anspruch auf Kündigungsschutz. Warum? Ganz einfach: Weil deine Weigerung, im Kundenkontakt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das hat das Gericht am 17.06.2021 in einem Urteil bestätigt. Das ist natürlich eine schlechte Nachricht für dich – aber jetzt kannst du dich entscheiden: Willst du weiterhin gegen die Kündigung kämpfen oder lieber eine andere Lösung finden? Denk an deine Rechte und Pflichten!

Ab 1. März 2023: Entfallen Test- und Maskenpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Auch die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften entfällt.
Du hast jetzt mehr Freiheiten bei deinen Ausflügen und Einkäufen! Ab dem 1. März 2023 entfallen die Test- und Maskenpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen, aber auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften. Damit bekommst du mehr Bewegungsfreiheit, kannst leichter deinen Alltag meistern und musst nicht mehr so viel Aufwand betreiben, um dich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Einige Hygieneregeln solltest du aber weiterhin einhalten, um dich und andere sicher zu halten. Halte Abstand zu anderen, wasche deine Hände regelmäßig und schütze dich und andere mit einer Alltagsmaske, wenn du dich in einer Menschenmenge befindest. Auch wenn die Lage sich entspannt hat, sei noch immer vorsichtig und sorge für ein gutes Hygienemanagement!
FFP2 RD Maske: CE-zertifiziert & Wiederverwendbar
Du hast das Gefühl, dass es Zeit wird, eine neue FFP2 Maske zu kaufen? Dann ist die FFP2 RD Maske die richtige Wahl! Denn sie ist nicht nur CE-zertifiziert, sondern auch wiederverwendbar. Das R in FFP2 RD steht für Reusable, was auf Deutsch wiederverwendbar bedeutet. Dadurch, dass sie offiziell wiederverwendbar ist, ist sie eine äußerst nachhaltige Lösung. Bestätigt wurde diese Eigenschaft durch die CE Prüfstelle 0370. Wenn du also nach einer hochwertigen und zugleich nachhaltigen Lösung suchst, ist die FFP2 RD Maske genau das Richtige für dich.
Schütze deine Privatsphäre vor dem Chef!
Du hast das Recht, deinem Chef nicht jedes Detail deines Privatlebens zu verraten. Niemand darf von dir verlangen, dass du private Dinge äußerst, die du nicht freiwillig preisgeben möchtest. Dein Chef muss deine Privatsphäre respektieren und darf dich nicht dazu zwingen, ihm persönliche Dinge zu erzählen. Da es durch das deutsche Rechtssystem geschützt ist, bist du auch vor Einmischungen deines Chefs geschützt. Wenn dein Chef dir also etwas Persönliches über dein Leben abverlangt, dann erinner ihn an dein Recht auf Privatsphäre.
Sozialversicherung: 21% des Bruttogehalts, Arbeitgeber zahlt Hälfte
Du als Arbeitnehmer musst für deine gesetzliche Sozialversicherung Beiträge zahlen. Diese machen rund 21 Prozent deines Bruttogehalts aus. Davon zahlst du zur Hälfte, während dein Arbeitgeber den anderen Teil übernimmt. Diese Beiträge fließen in die Sozialversicherung, die dich im Falle von Krankheit, Unfall, Alter oder Arbeitslosigkeit absichert. Zusätzlich bezahlt dein Arbeitgeber Umlagen, die in bestimmte Fonds einfließen, die wiederum für Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Kranken- und Pflegeversicherung verwendet werden.
Verbandskasten auf den aktuellen Stand bringen: 2 Masken nötig!
Du hast einen Verbandskasten zu Hause oder im Auto? Dann ist es an der Zeit, diesen auf den aktuellen Stand der DIN-Norm zu bringen! Seit dem 1. Februar 2023 müssen zwei Corona-Schutzmasken im Kasten sein. Dabei ist eine FFP2-Maske nicht zwingend vorgeschrieben. Stattdessen kann auch eine Alltagsmaske verwendet werden. Allerdings müssen dafür das Dreieckstuch und das kleine Verbandtuch weichen. Also achte darauf, dass dein Verbandskasten alle aktuellen Anforderungen erfüllt und du im Notfall auf alle nötigen Utensilien zurückgreifen kannst.
Geschützt bei Hitzearbeit: Trinkwasser & Erfrischungsgetränke
Du bist als Arbeitnehmer*in durch die Arbeitsstättenverordnung geschützt, wenn es zu Hitzearbeit kommt. Der Arbeitgeber muss in solchen Situationen Trinkwasser oder andere nicht alkoholische Getränke anbieten, damit Du Dich ausreichend erfrischen kannst. Dazu gehören unter anderem kalte Softdrinks, Tee und Saftschorlen. Es ist wichtig, dass Du regelmäßig Pausen einlegst und Deine Flüssigkeitszufuhr aufrechterhältst, um körperliche Beschwerden zu vermeiden.
KN95 Maske kaufen: Offizielles Zertifikat erforderlich
Du hast dir überlegt, eine Maske zu kaufen, um dich vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen? Du solltest darauf achten, dass die Maske als CPA (Corona-Pandemie-Atemschutz) gekennzeichnet ist. Wenn du eine KN95 Maske kaufen möchtest, solltest du unbedingt darauf achten, dass du ein offizielles Zertifikat erhältst. Achte darauf, dass du eine Maske kaufst, die den Anforderungen entspricht, damit du dein eigenes Wohlbefinden und das deiner Mitmenschen schützt.
Corona-Arbeitsschutzverordnung: Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer
Seit dem 1. Oktober 2022 ist die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung in Kraft. Sie sieht vor, dass Arbeitgeber aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung Hygienekonzepte erstellen und die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus umsetzen müssen. Ursprünglich sollte die Coronaschutzverordnung bis zum 7. April 2023 gelten, aber viele Länder haben die Verordnung immer wieder verlängert, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Daher ist es wichtig, dass Du Dich als Arbeitnehmer über die aktuellen Bestimmungen informierst, damit Du das Risiko einer Ansteckung verringerst. Zu den Maßnahmen zählen z.B. das Tragen von Masken, regelmäßiges Lüften, Hygiene und Abstandsregeln. Sei Dir bewusst, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Halbmasken ohne Ausatemventil: Tragedauer beachten!
Laut den gültigen Arbeitsschutzregeln sollten partikelfiltrierende Halbmasken ohne Ausatemventil nur eine begrenzte Tragedauer haben. Für mittelschwere Arbeit empfiehlt der Arbeitsschutz eine Tragedauer von 75 Minuten, gefolgt von einer Erholungspause von mindestens 30 Minuten. Angaben, die am 3. Februar 2022 nachgetragen wurden. Daher solltest Du darauf achten, dass Du Deine Maske regelmäßig wechselst, um Verschleiß und Atemwegsbeschwerden zu vermeiden. Verlängere die Tragezeit nicht – das kann unangenehme Folgen haben, wie z.B. Atemnot und Kopfschmerzen.
Gratis FFP2-Masken für ALG-II-Bezieher ab 16. Februar
Seit dem 15. Dezember 2020 gibt es für Menschen aus bestimmten Risikogruppen, wie beispielsweise ältere oder chronisch Kranke, die Möglichkeit, vergünstigte FFP2-Masken zu kaufen. Ab dem 16. Februar 2021 können nun auch Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II beziehen, kostenlos FFP2-Masken abholen. Diese sollen helfen, das Risiko einer Infektion zu senken. Wer sich kostenlos FFP2-Masken abholen möchte, muss einen gültigen Nachweis vorlegen, dass er Arbeitslosengeld II erhält. Beim Abholen der Masken müssen die Schutz- und Hygienemaßnahmen, wie Abstandhalten und das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, beachtet werden. Wir möchten Dich dazu ermutigen, Dich an die Regeln zu halten, um weitere Infektionen zu vermeiden.
Fazit
Es hängt davon ab, wo du arbeitest und welche gesetzlichen Vorschriften gelten. In manchen Ländern muss die Arbeitgeberin die Masken bezahlen, in anderen müssen die Arbeitnehmerinnen sie selbst bezahlen. Am besten fragst du deine Arbeitgeberin, welche Regeln in deinem Unternehmen gelten.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Kosten für den Kauf von Masken für den Arbeitsplatz in der Regel vom Arbeitgeber übernommen werden müssen. Deshalb musst du dir keine Sorgen machen, dass du die Kosten für Masken aufbringen musst.