Hi,
wenn du dich schon mal gefragt hast, wer eigentlich die Rundfunkgebühren bezahlen muss, bist du hier genau richtig! Hier erfährst du, welche Personen und Unternehmen zur Zahlung der Rundfunkgebühren verpflichtet sind. Lass uns also mal schauen, worauf du achten musst, um deine Rundfunkgebühren richtig zu bezahlen.
Alle Personen, die in Deutschland einen Fernseher oder Radio besitzen, müssen Rundfunkgebühren bezahlen. Das gilt auch für Leute, die keine öffentlich-rechtlichen Sender empfangen. Du musst also Rundfunkgebühren bezahlen, wenn Du einen Fernseher oder Radio besitzt, egal wie Du ihn benutzt.
Sozialleistungen für Grundsicherungsempfänger & Co. – Regeln & Vorgaben
Grundsicherungsempfänger, Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Pflegebedürftige, die Pflegegeld, Pflegezulagen oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge erhalten, sind von einigen Leistungen des Sozialgesetzbuches ausgenommen. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem Arbeitslosengeld II, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Kinderzuschlag, Lastenausgleich und Hilfen zur Erziehung. Alle, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, müssen sich an bestimmte Vorgaben halten. Diese Vorschriften betreffen unter anderem die Einkommens- und Vermögenssituation, die nachgewiesen werden muss, sowie die Bereitschaft zur Arbeitssuche. Diese Regeln gelten auch für Menschen mit Behinderung, die einen Anspruch auf eine Rente haben.
Befreiung von Beitragspflicht: Sonderfürsorgeberechtigte & Pflegebedürftige prüfen
Du bist von der Beitragspflicht befreit, wenn du ein Sonderfürsorgeberechtigter nach dem Bundesversorgungsgesetz (z.B. Blinde und Gehörlose) oder schwerbehindert unter bestimmten Voraussetzungen bist. Auch wenn du Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehst, kannst du dich von der Beitragspflicht befreien lassen. In einigen Fällen können auch andere Personen von der Beitragspflicht befreit werden, sofern eine entsprechende Vereinbarung vorliegt. In jedem Fall lohnt es sich, die jeweiligen Bestimmungen genau zu prüfen, um herauszufinden, ob du von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit bist.
Rundfunkgebühr für Zuhause, auch ohne Empfangsgerät
Die Gebühr wird für die Option erhoben, im eigenen Zuhause Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu empfangen. Dies betrifft auch solche Wohnungen, in denen tatsächlich kein Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist. Dennoch steht den Bewohnern die Möglichkeit offen, auf diese Weise Zugang zu den Programmen zu erhalten. Daher ist die Abgabe zu zahlen, obwohl man sie nicht nutzen kann.
Warum musst du trotzdem GEZ zahlen, ohne Fernseher?
Du fragst dich vielleicht, warum du trotzdem GEZ zahlen musst, obwohl du keinen Fernseher hast? Das liegt daran, dass die Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht mehr an die Anzahl der Geräte gekoppelt ist, die du besitzt. Egal, ob du über einen Fernseher, ein Radio oder gar kein Gerät verfügst – du musst für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag bezahlen. Dieser Beitrag finanziert dann verschiedene Formen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und soll damit die Vielfalt der Programmangebote sicherstellen.
Bezahle den Rundfunkbeitrag – 18,36€ pro Monat Pflicht
Du musst den Rundfunkbeitrag bezahlen, auch wenn du keine Rechnung bekommen hast. Der Beitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und ist für jeden gesetzlich geregelt, der eine Wohnung hat. Dieser Betrag wird auch als GEZ-Gebühr bezeichnet und ist für die Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen vorgesehen. Er ist der größte Einzelbeitrag zur öffentlich-rechtlichen Finanzierung und trägt dazu bei, dass öffentlich-rechtliche Programme wie ARD, ZDF und Deutschlandradio in ihrer Vielfalt erhalten bleiben. Deshalb ist der Rundfunkbeitrag für jeden Pflicht, der eine Wohnung besitzt.
GEZ-Gebühr Problem? Überprüfe deine Situation & lege Widerspruch ein
Du hast ein Problem mit deiner GEZ-Gebühr? Dann solltest du auf jeden Fall deine Situation überprüfen und einen Widerspruch einlegen. Es ist wichtig, dass du die Fristen einhältst und eine rechtzeitige Zahlung vornimmst, um die Konsequenzen einer Nichtzahlung zu vermeiden. Denn wenn du deine Gebühren zu lange nicht bezahlst, können Geldstrafen oder sogar Haft anfallen. Daher solltest du dich rechtzeitig über deine Rechte und Pflichten informieren und deine Situation überprüfen, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.
WG oder Zusammenziehen? Befreie dich vom Rundfunkbeitrag!
Du überlegst, ob du in eine WG ziehst oder mit deinem Lebenspartner zusammenziehst? Dann kannst du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Schließlich gibt es dort ja bereits einen Beitragszahler. Melde dich dazu einfach beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ab. Das ist ganz einfach und du sparst jeden Monat bares Geld. So kannst du dein Geld anderweitig investieren und deine Freizeit mit deinen Freunden genießen.
GEZ-Beitrag befreien: Wenn Dein Einkommen gering ist
Du beziehst keine Sozialleistungen und hast trotzdem nur ein kleines Einkommen? Dann kannst Du vielleicht von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreit werden. Dazu muss Dein Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz um höchstens 18,36 Euro übersteigen. Wenn das bei Dir der Fall ist, hast Du die Möglichkeit, eine entsprechende Befreiungsbescheinigung von der GEZ zu beantragen. Diese kannst Du dann bei Deinem Beitragsservice einreichen und so von der GEZ-Zahlung befreit werden.
Befreie Dich von der GEZ – Grundsicherung im Alter & Pflegebedürftigkeit
Du möchtest als Rentner von der GEZ befreit werden? Dann kannst Du dies, wenn Du Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhältst. Es gibt auch einige Ausnahmen für diejenigen, die pflegebedürftig sind. Allerdings reicht ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) allein nicht aus. Es ist wichtig, auch eine Bestätigung der Pflegekasse vorzulegen. Damit kannst Du die GEZ-Gebühren ganz einfach befreien lassen. Eine weitere Möglichkeit ist, einen Antrag auf Befreiung bei einem zuständigen Kommunalen Gebührenerhebungsamt zu stellen. Dazu muss man einen Nachweis über die Rentenzahlung vorlegen und das entsprechende Formular ausfüllen. Sobald der Antrag bewilligt wurde, kannst Du die GEZ-Gebühren ein für alle Mal loswerden.
Anmeldung zum Rundfunkbeitrag: Automatisch oder selbst?
Du musst Dir keine Sorgen machen, wenn Du noch keine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag abgeschickt hast. Wenn Du dich nicht selbst anmeldest, macht das kein Problem. Es wird dann automatisch eine Anmeldung für Dich durchgeführt. Allerdings musst Du dann auch den Rundfunkbeitrag bezahlen. Solltest Du die Beiträge nicht bezahlen, kommen Mahnungen. Darauf folgen ein Festsetzungs- und gegebenenfalls ein Vollstreckungsbescheid. Also sei besser auf der sicheren Seite und melde Dich auch ohne Aufforderung zum Rundfunkbeitrag an. Dann hast du keine böse Überraschung und weißt, wann die Beiträge zu zahlen sind.
GEZ nicht zahlen: Säumniszuschläge vermeiden mit Ratenzahlung
Doch was passiert, wenn jemand meint, die GEZ nicht zahlen zu müssen? Gegen einen Beitragspflichtigen, der auf die Zahlungsaufforderung nicht reagiert, ergeht ein sogenannter Festsetzungsbescheid. Darin sind zwar alle offenen Beitragszahlungen verzeichnet, aber auch Säumniszuschläge können darin festgesetzt werden. Diese werden für jeden einzelnen Monat, in dem Beiträge nicht gezahlt werden, fällig. Du musst also darauf achten, dass Du die Beiträge rechtzeitig bezahlst, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Wenn Du die Zahlungen doch einmal vergessen haben solltest, kannst Du dennoch versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. So kannst Du sicherstellen, dass Du die Beiträge bezahlst, ohne dass ein Säumniszuschlag fällig wird.
Kündigung sicher ans Ziel schicken – Einschreiben oder Fax
Du möchtest die GEZ-Kündigung sicher ans Ziel schicken? Dann nutze am besten den Versand per Einschreiben oder schicke die Unterlagen inklusive aller Nachweise per Fax an die 01806 999 555 01. So bist Du auf der sicheren Seite. Falls Du noch Fragen hast, erreichst Du den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice telefonisch unter der Nummer 01806 999 555 10. Mit dieser Nummer kannst Du auch eine Kündigungsbestätigung anfordern oder Unterstützung bei der Beantragung einer Beitragsbefreiung erhalten.
Erhalte Deine Rundfunkbeitrags-Ermäßigung bis zu 3 Jahre rückwirkend
Du hast den Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, weil Du aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen dazu berechtigt bist? Dann solltest Du wissen, dass Du eine rückwirkende Befreiung oder Ermäßigung für bis zu drei Jahren beantragen kannst! Dafür musst Du einfach nur die entsprechenden Unterlagen einreichen und bereitstellen. Diese findest Du auf der Website der ARD. Zögere nicht, Dich dort zu informieren und Deinen Anspruch geltend zu machen!
Rentnerinnen und Rentner: Kannst du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Du bist Rentnerin oder Rentner und möchtest wissen, ob du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kannst? Dann hast du vielleicht schon gehört, dass viele Senioren die Voraussetzungen dazu erfüllen. Das Online-Portal seniorenbedarfinfo gibt an, dass es mehrere Gründe gibt, weswegen Rentnerinnen und Rentner von der Zahlung von 18,36 Euro im Monat befreit sein können. Einige Beispiele hierfür sind ein geringes Einkommen, ein Anspruch auf Grundsicherung oder ein Freibetrag für die Einkommenssteuer. Wenn du dich in einer dieser Situationen wiederfindest, kannst du versuchen, von dem Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Solltest du Fragen zu diesem Thema haben, dann wende dich am besten an die zuständige Stelle in deiner Region, die dir Auskunft über deine Möglichkeiten geben kann.
Neuer Rundfunkbeitrag ab Januar 2023: 18,36 Euro
Ab dem 01. Januar 2023 hat sich der Rundfunkbeitrag in Deutschland geändert. Nun beträgt er 18,36 Euro monatlich, 55,08 Euro im Quartal oder 220,32 Euro im Jahr. So müssen fast alle Haushalte in Deutschland den Rundfunkbeitrag bezahlen. Besonders betroffen sind diejenigen, die ab dem 1. Januar 2023 ihren Beitrag entrichten müssen. Eine Erhöhung ist hierbei nicht zu vermeiden.
Trotzdem sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag nicht zu hoch angesetzt. Denn die Gebühr ist nicht nur die finanzielle Grundlage für Rundfunk und Fernsehen, sondern sie stellt auch eine wichtige Einnahmequelle für viele Künstler und Kulturschaffende dar. So können sie weiterhin ihren Beruf ausüben und die Kulturlandschaft in Deutschland bereichern.
Außerdem sind die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag auch wichtig, um eine Vielfalt an Programmen und Sendungen auf den Bildschirmen der Deutschen zu gewährleisten. So kannst du dir mit der Gebühr sicher sein, dass du auch weiterhin unterhaltsame Sendungen und spannende Nachrichten empfangen kannst. Also zahl deinen Rundfunkbeitrag und genieße weiterhin die Vielfalt an Programmen, die dir zur Verfügung stehen!
Bezahle Quartalsweise, Halbjahres- oder Jahresweise – Bis zu 50% sparen!
Du hast die Möglichkeit, deine Rate quartalsweise zu zahlen. Normalerweise zahlst du dafür 55,08 Euro, die jeweils in der Mitte des Monats fällig werden. Wenn du es bequemer haben möchtest, kannst du auch im Voraus für ein Quartal, ein Halbjahr oder ein ganzes Jahr bezahlen. Dann entsprechen die Kosten 110,16 Euro bzw. 220,32 Euro. Am bequemsten funktioniert die Zahlung über die Sepa-Lastschrift. So musst du dir keine Gedanken über die Fälligkeit der Zahlung machen.
Ermäßigung des Rundfunkbeitrags: Bis zu 3 Jahre rückwirkend beantragen
Du hast Probleme, den vollen Rundfunkbeitrag zu bezahlen? Dann kannst Du unter Umständen eine Ermäßigung des Beitrags bekommen oder sogar komplett davon befreit werden. Dies kann bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden. Es gibt verschiedene Gründe, aus denen eine Ermäßigung beantragt werden kann. So können zum Beispiel Personen, die Hartz IV beziehen, ihren Rundfunkbeitrag gekürzt bekommen. Auch Einkommensschwache Familien oder Personen, die ein Pflegekind haben, können die Ermäßigung beantragen. Wenn Du von einer Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag profitieren möchtest, kannst Du einen Antrag bei der GEZ stellen. Achte darauf, dass Du alle relevanten Unterlagen beifügst, wie zum Beispiel Bescheide vom Jobcenter. So kann Dein Antrag schneller bearbeitet werden.
Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Ignoriere Mahnungen nicht!
Du solltest Mahnungen oder Beitragsbescheide des Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht ignorieren, denn wie jeder andere Gläubiger auch, kann er die Zwangsvollstreckung durch Kontopfändung oder Lohnpfändung durchführen. Solltest Du deine Beiträge nicht zahlen, kann das Konsequenzen nach sich ziehen, wie zum Beispiel eine Zahlungsunfähigkeit oder sogar ein Insolvenzverfahren. Sei also vorsichtig und sorge dafür, dass du deine Beiträge rechtzeitig bezahlst.
Kann ich den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen?
Du fragst dich, ob du den Rundfunkbeitrag von deiner Steuer absetzen kannst? Leider nein, denn für Personen, die in einem „normalen“ Haushalt leben, ist der Rundfunkbeitrag nicht absetzbar. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn du eine doppelte Haushaltsführung anerkannt bekommen hast, dann kannst du den Rundfunkbeitrag für deine Zweitwohnung steuerlich absetzen. Dazu musst du deinem Finanzamt beweisen, dass du eine dauerhafte doppelte Haushaltsführung betreibst, also dass du in zwei verschiedenen Haushalten lebst. Dazu brauchst du u.a. einen Mietvertrag oder eine Bestätigung deines Vermieters.
Fazit
Alle, die ein Gerät besitzen, das zum Empfang von Rundfunkprogrammen geeignet ist, müssen Rundfunkgebühren bezahlen. Dazu gehören neben Fernsehern auch PCs, Smartphones, Tablets, Radios, HiFi-Anlagen, Kabel- und Satellitenreceiver, aber auch Autoradios. So musst du auch, wenn du eines dieser Geräte besitzt, Rundfunkgebühren bezahlen.
Zusammenfassend können wir sagen, dass alle Personen, die über ein Gerät verfügen, mit dem Fernsehen, Radio oder Online-Streaming empfangen werden kann, Rundfunkgebühren zahlen müssen. Deswegen solltest du darauf achten, dass du deine Gebühren rechtzeitig bezahlst, damit du keine Probleme bekommst.