Hallo zusammen! In diesem Blogpost möchte ich euch erklären, wie lange du Unterhalt zahlen musst. Die Frage, wie lange du Unterhalt zahlen musst, ist eine berechtigte Frage und ich will dir helfen, eine Antwort zu finden. Lass uns also mal schauen, was du wissen musst.
Das kommt ganz darauf an, in welcher Situation Du bist. Normalerweise müssen Unterhaltszahlungen bis zur Volljährigkeit des Kindes geleistet werden. Wenn das Kind aber zum Beispiel noch studiert, musst Du den Unterhalt in der Regel auch dann weiterzahlen, bis es seinen Abschluss gemacht hat.
Unterhalt nach 18. Geburtstag? – § 1610 BGB
Du bekommst nach deinem 18. Geburtstag keinen Unterhalt mehr von deinen Eltern? Laut § 1610 Abs 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind deine Eltern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wenn du dich noch in Ausbildung oder Studium befindest. Der Unterhalt soll dabei dazu beitragen, dass du eine angemessene Ausbildung abschließen kannst. Die Höhe des Unterhalts richtet sich dabei nach deinen Bedürfnissen und den Möglichkeiten deiner Eltern. Wenn du keine Ausbildung oder kein Studium machen möchtest, hast du leider keinen Anspruch auf Unterhalt.
Unterhaltspflicht für Eltern: Ausnahmen, Gründe & Rat
Fazit: Als rechtlicher Elternteil eines Kindes bist du verpflichtet Unterhalt zu leisten. Allerdings können Ausnahmen gemacht werden, wenn du nachvollziehbare Gründe darlegen und beweisen kannst. Diese Gründe müssen aber sehr gut begründet werden. Denk immer daran, dass das Wohlergehen des Kindes an erster Stelle stehen sollte. Wenn du also mit der Unterhaltsregelung unsicher bist, solltest du dich an einen Anwalt für Familienrecht wenden. Dieser kann dir eine kompetente Beratung geben und dir bei der Lösung deines Problems helfen.
Finanzierung der Ausbildung: Unterstützung für Eltern
Du bist als Elternteil für die Finanzierung der Ausbildung deines Kindes verantwortlich. Dabei musst du aber nicht deinen letzten Cent hergeben. Während der ersten Ausbildung ist es deine Pflicht, dein Kind finanziell zu unterstützen. Dabei wird auch bei aufeinander aufbauenden Ausbildungen ein Unterhalt gezahlt. Allerdings wird hierbei ein Selbstbehalt berücksichtigt, um dir einen gewissen finanziellen Spielraum zu lassen. Falls du weitere Fragen zur Finanzierung der Ausbildung deines Kindes hast, kannst du dich jederzeit an den Schulleiter oder eine Beratungsstelle wenden.
Selbstbehalt schützt Eltern vor Überforderung
Damit Eltern nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn sie ihr Kind unterstützen wollen, gibt es den sogenannten Selbstbehalt. Dieser schützt sie vor einer Überforderung. Wenn du erwerbstätig bist und Unterhaltspflichtig, bleibt ein Betrag in Höhe von 1.160 Euro als Eigenbedarf. Bist du nicht in einem Beruf tätig, beträgt der Eigenbedarf 960 Euro. So kannst du dein Kind zum Beispiel beim Besuch einer Ausbildung unterstützen, ohne dabei selbst in finanzielle Not zu geraten.
Unterhalt für alleinerziehende Mütter: Rechte und Pflichten
Du bist alleinerziehend und fragst dich, wie hoch der Unterhalt für deine Kinder ist? Wie viele andere in deiner Situation hast du wahrscheinlich auch die Erfahrung gemacht, dass das Einkommen der Mutter für die Ermittlung des Kindesunterhalts nicht relevant ist, wenn sie sich um die Pflege und Erziehung der Kinder kümmert. In diesem Fall bemisst sich der Kindesunterhalt allein nach dem Einkommen des Vaters. Allerdings kann es in manchen Fällen sein, dass die Mutter durch ihre Berufstätigkeit zu einem zusätzlichen Unterhalt beitragen muss. Es lohnt sich daher, einen Fachanwalt aufzusuchen, der dich über deine Rechte und Pflichten aufklären kann. Auf diese Weise kannst du sicher sein, dass deine Kinder den Unterhalt bekommen, den sie verdienen.
Minderjährige privilegierte Kinder: Selbstbehalt ab 01.01.2023
Du hast ein privilegiertes Kind, aber finanziell nicht so viel Spielraum? Keine Sorge, für Dich gibt es einen Selbstbehalt. Seit 01.01.2023 beträgt der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen privilegierten Kindern 1370 Euro und bei volljährigen Kindern 1120 Euro pro Monat. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig ist, reduziert sich der Selbstbehalt auf 1120 Euro. Ab dem zehnten Lebensjahr des Kindes ist es notwendig, eine Unterhaltsvorschusskasse oder Jugendamt aufzusuchen, um einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Dieser kann bei der Bezahlung des Unterhalts helfen.
Unterhalt für volljährige Kinder: Bis zum Abschluss der Ausbildung!
Du als Elternteil stellst dir jetzt sicherlich die Frage: Bis wann muss mein Kind Unterhalt bekommen? Die Antwort ist eindeutig: Bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung. Dabei ist es egal, ob dein Kind eine Lehre, ein Studium oder eine andere Form der Ausbildung absolviert. Als Elternteil bist du verpflichtet, deinem volljährigen Kind Unterhalt zu zahlen, bis es eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann. Dabei ist es wichtig, dass du als Elternteil dein Kind unterstützt, um eine schnelle und erfolgreiche Ausbildung abzuschließen. Natürlich kannst du dein Kind auch bei der Suche nach einer geeigneten Ausbildung unterstützen und ihm dabei helfen, einen Ausbildungsplatz zu finden.
Kürze Deinen Unterhalt: Wann & Wie?
Du hast die Möglichkeit, Deinen Unterhalt zu kürzen, wenn Dein Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Falls Dir ein vollstreckbarer Titel zugrunde liegt, musst Du vor einem Kürzen zunächst eine Änderung bei Gericht beantragen. Wenn Du den Weg über das Gericht wählst, solltest Du Dir die Dienste eines Anwalts suchen, der Dich dabei unterstützt. Er kann Dir aufzeigen, welche Schritte nötig sind, um Deine Unterhaltszahlungen zu reduzieren.
Elternunterhalt: Kosten für Ausbildung von Vergütung abziehen
Du hast als Elternteil eine Verpflichtung deinem Kind Unterhalt zu gewähren, auch wenn es sich in einer Ausbildung befindet. Die Ausbildungsvergütung wird dabei bei der Berechnung des Anspruchs berücksichtigt. Allerdings kann dein Kind bestimmte Kosten, wie z.B. Fahrtkosten, von der Vergütung abziehen. Diese sind nicht immer gleich, je nach Länge der Ausbildung und Entfernung können sie variieren. Darüber hinaus gibt es eine Ausbildungspauschale in Höhe von 90 Euro pro Monat, die ebenfalls von der Berechnung ausgenommen wird.
Mietzahlungen bei Unterhaltsberechnung abziehen
Du musst noch Miete zahlen, obwohl du ausgezogen bist? Keine Sorge, das kannst du bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigen. Bei der Berechnung des Ehegatten- und Kindesunterhalts kannst du die Mietzahlungen, die du noch leistest, von deinem Einkommen abziehen. So wird dein Unterhalt entsprechend deiner aktuellen finanziellen Situation berechnet.
Mehrbedarf: Kosten ermitteln & Formalitäten erledigen
Mehrbedarf sind Kosten, die über den Normalbedarf in einer Familie hinausgehen. Sie können durch die Anschaffung von speziellen Gegenständen, aber auch durch kostenintensive Dienstleistungen entstehen. Einige Beispiele hierfür sind Kosten für Privatschulen, Tagesheimschulen, Internate, Nachhilfeunterricht, Kindergartenkosten oder auch krankheitsbedingte Kosten für ein dauernd pflegebedürftiges, behindertes Kind.
Auch Kosten für besondere Ausbildungen, wie eine Berufsausbildung oder ein Studium, können unter Mehrbedarf fallen. Auch wenn die Familie aufgrund von Krankheit oder Arbeitslosigkeit in eine finanzielle Notlage gerät, können Mehrbedarf anfallen. So können zum Beispiel Kosten für eine Beratungsstelle, ein Haushaltscoaching oder eine Existenzgründungsberatung anfallen.
Du bist dir nicht sicher, ob und wie du Mehrbedarf geltend machen kannst? Dann nimm Kontakt zu deinem zuständigen Sozialamt auf. Dort kann dir geholfen werden, den Mehrbedarf zu ermitteln und die notwendigen Formalitäten zu erledigen.
Barunterhalt ab 18. Geburtstag: Eltern sind verantwortlich
Ab dem 18. Geburtstag Deines Kindes sind grundsätzlich immer beide Eltern barunterhaltspflichtig. Auch derjenige Elternteil, bei dem Dein Kind lebt, muss Unterhalt zahlen. Der Anteil jedes Elternteils am Gesamtunterhalt Deines Kindes richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Dabei wird zwischen dem sogenannten Naturalunterhalt und dem Barunterhalt unterschieden. Der Naturalunterhalt beinhaltet die Kosten für Unterkunft, Kleidung, Ernährung und Pflege. Der Barunterhalt dagegen umfasst die Kosten, die über den Naturalunterhalt hinausgehen. Hierzu zählen beispielsweise auch Ausgaben für Schulbücher oder Kosten für Freizeitaktivitäten.
Eltern: Unterhaltsregelungen für Ausbildungswechsel beachten
Falls dein Kind immer wieder Ausbildungen abbrechen oder mehrere hintereinander machen möchte, solltest du dich mit den Unterhaltsregelungen dazu auseinandersetzen. In diesem Fall müssen Eltern nur für eine Ausbildung den Unterhalt zahlen. Allerdings kann es hilfreich sein, einige Punkte zu beachten. So sollte das Kind beispielsweise einen Berufsausbildungsplatz vorweisen und eine schulische Vorbildung haben, die dem angestrebten Beruf entspricht. Wichtig ist auch, dass du als Elternteil für die Finanzierung der Ausbildung sorgst. Es lohnt sich, zu überlegen, ob ein BAföG-Antrag in Frage kommt, oder ob die Ausbildung über andere Fördertöpfe finanziert werden kann. Eine Beratung kann hier hilfreich sein.
Unterhalt ab 18 – Wann müssen Eltern zahlen?
Du fragst Dich, wie lange Deine Eltern Dir Unterhalt ab Deinem 18. Geburtstag zahlen müssen? Also, die gute Nachricht ist, dass sie Dich so lange unterstützen müssen, bis Du Deine erste berufliche Ausbildung abgeschlossen hast. Wenn Du also eine Lehre machst, die drei Jahre dauert, müssen Deine Eltern Dir in dieser Zeit Unterhalt zahlen. Wenn Du ein Studium beginnst, hängt die Dauer der Zahlungsverpflichtung von der Regelstudienzeit ab. Also, wenn Dein Studium zum Beispiel sechs Jahre dauert, müssen Deine Eltern Dir mindestens bis zum Ende dieser Zeit Unterhalt zahlen.
Unterhalt und Nebeneinkünfte: So werden sie angerechnet
Wenn du einen Nebenjob annimmst und damit Nebeneinkünfte von 450,- Euro erzielst, wird dir bei der Unterhaltsberechnung nur ein Teil davon angerechnet. In der Regel liegt dieser Betrag bei 150,- Euro. Den restlichen Betrag von 300,- Euro kannst du auf deine Kreditraten anrechnen, da du sie nicht von deinem Unterhalt abziehen kannst. Allerdings musst du beachten, dass es eine Obergrenze für deine Kreditraten gibt, die du vom Unterhalt abziehen kannst. Die Obergrenze liegt bei 25 Prozent deines Unterhalts.
Ausbildungsvergütung: Wie viel verdient man?
Du hast eine Ausbildung begonnen und fragst Dich, wie viel Du währenddessen verdienst? Im Allgemeinen erhalten Auszubildende gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr eine Vergütung. Diese Vergütung wird dann auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, wobei es hier ein paar Besonderheiten gibt. Wenn beide Elternteile unterhaltspflichtig sind, wird die Ausbildungsvergütung bei jedem zur Hälfte angerechnet. Das heißt, der Auszubildende muss nur die Hälfte der Vergütung an seine Eltern abführen. Allerdings kann es auch sein, dass die Eltern nicht gleichermaßen unterhaltspflichtig sind. In diesem Fall wird die Vergütung nur demjenigen angerechnet, der unterhaltspflichtig ist.
Unterhaltspflicht der Eltern nach dem 18. Lebensjahr
Du hast deine Schulzeit vor kurzem beendet und stehst auf eigenen Beinen? Gratulation! Doch was ist mit der Unterhaltspflicht der Eltern? Endet diese mit dem 18. Lebensjahr? Nein, das ist ein Irrtum. In der Regel gilt die Unterhaltspflicht der Eltern bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung. Oftmals besteht sie sogar noch länger. Abhängig von Deiner beruflichen und familiären Situation können Eltern auch dann noch Unterhalt zahlen, wenn Du ein Studium beginnst. Entscheidend ist, dass Du Dein Bestes gibst, um eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren. Dann hast Du Anspruch auf Unterhalt von Deinen Eltern.
Kindergeld: Unterstützung für Eltern unter 18 Jahren
Du hast vielleicht schon mal von Kindergeld gehört. Es ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, die Eltern von Kindern unter 18 Jahren erhalten. Kindergeld wird immer nur einem Elternteil gezahlt, meist dem, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Wenn die Eltern getrennt sind, wird das Kindergeld dann dem Elternteil gezahlt, bei dem das Kind am meisten lebt. Es gibt jedoch noch einige andere Kriterien, die berücksichtigt werden, wenn die Eltern getrennt sind. Wenn ein Elternteil Unterhalt zahlen muss, wird der Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes verringert. Dies liegt daran, dass der andere Elternteil bereits finanziell unterstützt wird.
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende mit Kindern 12-17
Für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren gilt: Wenn sie nicht auf Hilfen des SGB II angewiesen sind oder du als alleinerziehende Person mindestens 600 Euro brutto im Monat verdienst, hast du einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser Unterhaltsvorschuss ist ein staatliches Hilfsangebot, das Eltern finanziell unterstützen soll, die alleinerziehend sind und ein Kind bis zum 17. Lebensjahr haben. Der Bezug des Unterhaltsvorschusses ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Kind, auf das der Unterhaltsvorschuss beantragt wird, muss in Deutschland leben und darf nicht durch ein anderes Elternteil versorgt werden oder in einer Ausbildung sein. Außerdem ist es wichtig, dass du als Elternteil ein regelmäßiges Einkommen hast und keine Sozialhilfe beziehst.
Unterhalt ab 18: Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle
Du hast dein 18. Geburtstag gefeiert und überlegst, ob und wie viel Unterhalt du von deinen Eltern bekommen kannst? Wir erklären dir, wie du den Unterhalt ab 18 berechnen kannst und worauf du achten musst. Der Unterhalt für volljährige Kinder berechnet sich anhand des Gesamteinkommens beider Elternteile unter Berücksichtigung des Selbstbehalts. Maßgeblich für die Berechnung ist die aktuelle Düsseldorfer Tabelle, die jährlich aktualisiert wird. Hier wird auch festgelegt, wie viele Prozent des Nettoeinkommens als Unterhalt gezahlt werden müssen. Wichtig ist, dass du weißt, dass es sich hierbei um einen Richtwert handelt. Du kannst mit deinen Eltern aber auch eine andere Vereinbarung treffen. Wenn du also einen Anspruch auf Unterhalt hast, solltest du deine Eltern anschreiben und nach einer Lösung suchen.
Fazit
Das kommt ganz darauf an, wie alt dein Kind ist und in welchem Land du dich befindest. In Deutschland müssen Eltern den Unterhalt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes bezahlen. Manche Länder sehen aber auch vor, dass der Unterhalt auch für längere Zeit gezahlt wird. Es lohnt sich also, sich genauer zu informieren.
Du musst so lange Unterhalt bezahlen, wie es das Gesetz vorschreibt. Daher ist es wichtig, dass du dich über die gesetzlichen Bestimmungen in deinem Land informierst, damit du nicht mehr als nötig bezahlen musst.