Wann du keine Grunderwerbsteuer bezahlen musst – Jetzt lernen und Geld sparen!

Du hast vor kurzem ein Haus gekauft und bist dir unsicher, ob du Grunderwerbsteuer bezahlen musst? Das kann schon mal eine echte Herausforderung sein. Keine Sorge, ich erkläre dir in diesem Beitrag, wann du keine Grunderwerbsteuer bezahlen musst. So sparst du dir Ärger und vor allem bares Geld. Lass uns direkt loslegen!

Du musst keine Grunderwerbsteuer bezahlen, wenn du ein Grundstück oder eine Immobilie von deinen Eltern oder Großeltern geerbt hast oder wenn du ein Grundstück oder eine Immobilie innerhalb deiner Familie verschenkst. Es gibt auch einige weitere Fälle, in denen du keine Grunderwerbsteuer bezahlen musst, wie zum Beispiel, wenn du ein Grundstück oder eine Immobilie zu einem günstigen Preis kaufst, weil die Eigentümer in finanziellen Schwierigkeiten sind. Du kannst auch eine Grunderwerbsteuerbefreiung beantragen, wenn du ein Grundstück oder eine Immobilie kaufst, um sie zu renovieren oder zu modernisieren.

Grunderwerbsteuer vermeiden: Tipps für nahe Angehörige & GbR

Tipp 1: Grunderwerbsteuer komplett vermeiden! Möchtest Du eine Grunderwerbsteuer vollständig vermeiden, gibt es eine gute Nachricht: In bestimmten Konstellationen kannst Du diese Steuer ganz einfach umgehen. Dazu gehören Verkäufe zwischen nahen Angehörigen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, also Verkäufe zwischen Eheleuten, Eltern und Kindern sowie Großeltern und Enkeln. Auch die Einbringung einer Immobilie in eine Personengesellschaft wie zum Beispiel eine GbR ist ein Weg, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen.

Haus/Wohnung an Eltern verkaufen und Grunderwerbsteuer sparen

Du überlegst, ob du deinen Eltern ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchtest? Dann solltest du wissen, dass du von der Grunderwerbsteuer befreit bist, wenn du deine Eltern (auch Stief- oder Adoptiveltern) als Käufer auswählst. Somit sparst du dir viel Geld, da du keine Grunderwerbsteuer zahlen musst. Allerdings ist es so, dass du den Verkaufspreis dennoch deinem Finanzamt melden musst. Bei dieser Art des Verkaufs musst du auch darauf achten, dass der Kaufpreis dem Wert der Immobilie entspricht. Denn wenn er wesentlich unter dem Marktwert liegt, kann das Finanzamt dennoch eine Grunderwerbsteuer erheben.

Abgabebefreiung für Truppenübungsplätze, Kasernen, Schulen etc.

Du wurdest gerade darüber informiert, dass Truppenübungsplätze der Bundeswehr, Kasernen, Ausbildungsstätten der Polizei, Friedhöfe, Schulen, Krankenhäuser, Gebäude der öffentlichen Verwaltung oder Verkehrsflughäfen von der Abgabe befreit werden können. Dies bedeutet, dass sie aufgrund bestimmter Bedingungen von der Abgabe ausgenommen werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Befreiung nur so lange gilt, wie die Voraussetzungen erfüllt sind. Daher solltest du regelmäßig überprüfen, ob die Kriterien weiterhin erfüllt sind, um weiterhin von der Abgabe befreit zu bleiben.

Kaufe Immobilie: Beachte Grunderwerbsteuer & Finanzierung |

Du willst eine Immobilie kaufen? Dann solltest Du einiges beachten! Als Erstes solltest Du überlegen, welche Grunderwerbsteuer für den Kauf anfällt. Je nach Bundesland variiert die Höhe der Steuer – sie kann bis zu 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Bevor Du also den Vertrag unterschreibst, informiere Dich, wie hoch die Steuer in Deinem Bundesland ist. Hierbei kannst Du Dich an Dein zuständiges Finanzamt wenden. Außerdem ist es ratsam, vor dem Abschluss einer Immobilienfinanzierung einen Experten hinzuzuziehen, der Dich bei der Finanzierung berät. So kannst Du sichergehen, dass Du keine unnötigen Kosten verursachst.

 Grunderwerbsteuer: Wann man sie nicht bezahlen muss

Kosten für Hauskauf: Grunderwerbsteuer, Notarkosten, mehr

Du hast gerade ein Haus gekauft und stellst Dir jetzt die Frage, welche Kosten auf Dich zukommen? Grundsätzlich kostet es Dich einmalig die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland von 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt. Außerdem sind die Notarkosten gesetzlich geregelt und für alle gleich. Grob gerechnet belaufen sich die Notarkosten auf 1,5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie. Darüber hinaus kann es noch weitere Kosten geben, wie zum Beispiel Kosten für den Grundbucheintrag, die Hypothekenzinsen oder die Maklergebühr.

Wohnfläche und Nutzflächen: Was ist der Unterschied?

Du hast richtig verstanden, dass die Wohnfläche alle Räume beinhaltet, die zu Wohnzwecken dienen. Dazu gehören neben Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad und Kinderzimmer auch Gästezimmer und häusliche Arbeitszimmer. Im Gegensatz dazu zählen Nutzflächen zu den Flächen, die einem betrieblichen, öffentlichen oder anderen Zweck dienen, aber nicht zum Wohnen gedacht sind. Beispiele hierfür sind Lager- oder Produktionsräume.

Nutze Kellerräume, Waschküchen & Co. für mehr Stauraum

Kellerräume, Waschküchen, nicht ausgebaute Dachböden, Heizungsräume und Abstell- und Kellerräume außerhalb der Wohnung oder eines Hauses werden nicht als Teil der Wohnfläche angesehen. Sie können jedoch dennoch eine wichtige Rolle in deinem Zuhause spielen. Bei Kellerräumen kannst du beispielsweise deine Vorräte lagern oder deine Gartenutensilien unterbringen. In einem Waschraum kannst du deine Waschmaschine, Trockner und andere Haushaltsgeräte unterbringen. Nicht ausgebaute Dachböden können dir zusätzlichen Stauraum für Gegenstände bieten, die du nicht oft benutzt. Heizungsräume sind dafür da, um die Heizungsanlage zu beherbergen, die das Haus warm hält, während Abstell- und Kellerräume außerhalb der Wohnung vielseitig genutzt werden können, von der Lagerung von Gartengeräten bis hin zur Unterbringung deines Fahrrads.

Bodenrichtwerte & Grundsteuer: Einfluss & Zusammenhang verstehen

Du hast von Bodenrichtwerten und der Grundsteuer gehört, aber weißt nicht so recht, wie sich beide zusammenhängen? Kein Problem! Wir erklären es Dir. Der Bodenrichtwert ist ein Richtwert, der den Wert eines Grundstücks angibt. Er kann je nach Region unterschiedlich sein. Wenn der Bodenrichtwert beispielsweise 400 Euro beträgt, ergibt sich aus diesem ein Grundsteuerwert von 310100 Euro. Wenn der Bodenrichtwert hingegen nur 200 Euro beträgt, beträgt der Grundsteuerwert 217200 Euro. Somit zeigt sich, dass der Bodenrichtwert unmittelbar Einfluss auf den Grundsteuerwert hat.

Grundsteuer sparen: Alles richtig eintragen!

Du hast ein Haus gekauft und überlegst, wie du bei der Grundsteuer sparen kannst? Dann ist es wichtig, dass du beim Ausfüllen des Antrags alles möglichst exakt einträgst. Auch, wenn du denkst, dass einzelne Details nicht so wichtig sind wie etwa die Wohnfläche, solltest du sie dennoch angeben. Wenn du etwas nicht erfasst hast, kannst du es einfach weglassen oder nur anteilig berücksichtigen. Auf diese Weise sparst du bei der Grundsteuer bares Geld. Allerdings solltest du darauf achten, dass du alles korrekt angegeben hast, denn sonst kann es zu Nachzahlungen kommen.

Grunderwerbsteuer: Wer ist befreit?

Du fragst Dich, wer von der Grunderwerbsteuer befreit ist? Laut dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sind Personen des ersten Verwandtschaftsgrades, sprich Eltern und Kinder, von der Steuer ausgenommen. Diese Regelung gilt jedoch nur für den Erwerb von Immobilien. Wenn jemand zum Beispiel ein Grundstück erbt, ist er von der Grunderwerbsteuer befreit, solange er die Immobilie nicht weiterveräußert. Auch Bauherren, die ihre eigene Immobilie bauen, sind von der Grunderwerbsteuer befreit.

 Grunderwerbsteuer: Wann keine Zahlung notwendig

Erwerb einer Immobilie: Gerade Linie & Grunderwerbsteuer

Erbschaft, Schenkung und Verkauf sind verschiedene Wege, um eine Immobilie zu erwerben. Wenn Du unter Verwandten, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, verkaufst, musst Du keine Grunderwerbsteuer zahlen. Aber was bedeutet „gerade Linie“ eigentlich? Damit sind Verkäufe zwischen Eheleuten, Eltern und Kindern sowie zwischen Großeltern und Enkeln gemeint. Diese sind grunderwerbsteuerfrei. Wenn Du eine Immobilie an eine Person verkaufst, die nicht direkt mit Dir verwandt ist, musst Du entweder die Grunderwerbsteuer bezahlen oder die Steuerlast mit einem Steuerberater abklären.

Spare Hunderte Euro durch beglaubigten Grundschuld-Entwurf

Weißt du, wie du ein paar Hundert Euro sparen kannst? Dann haben wir hier einen kleinen Trick für dich! Bei manchen Banken genügt ein beglaubigter Entwurf der Grundschuld, um einen Grundbucheintrag vorzunehmen. Dadurch entfällt die Beurkundung durch den Notar, was deutlich höhere Notarkosten verursacht und dir somit einige hundert Euro einspart. Wenn du also Geld sparen möchtest, ist ein beglaubigter Entwurf der Grundschuld eventuell eine gute Wahl!

Grundsteuerbefreiung: Alles, was Sie wissen müssen

Du hast vielleicht schonmal etwas über die Grundsteuerbefreiung gehört. Diese Befreiung kommt unter anderem für bestimmte Personen(-gruppen) oder Institutionen in Betracht – wie zum Beispiel juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sowie Religionsgemeinschaften. Wer in den Genuss dieser Befreiung kommen will, muss allerdings einiges beachten. Einige Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die Steuerbefreiung zu erhalten. So muss zum Beispiel nachgewiesen werden, dass die gemeinnützige Tätigkeit des Trägers der Steuerbefreiung ausgeführt wird. Es ist also wichtig, sich im Vorfeld über alle relevanten Fakten zu informieren.

Grunderwerbsteuer in Hamburg steigt ab Januar 2023 auf 5,5%

Ab Anfang 2023 wird der Erwerb eines Grundstücks in Hamburg teurer. Denn die Grunderwerbsteuer wird dann von 4,5 auf 5,5 Prozent angehoben. Damit folgt der Senat einem Beschluss des Landtags von 2019. Mit der Erhöhung will die Landesregierung unter anderem Geld in den Wohnungsbau stecken.

Diese Steuererhöhung betrifft sowohl Bürger und Unternehmen, die ein Grundstück erwerben. Dabei wird die Grunderwerbsteuer immer dann fällig, wenn eine Immobilie gekauft wird. Der Betrag wird auf den Kaufpreis des Grundstücks aufgeschlagen und ist einmalig zu zahlen. Die Steuer ist dabei abhängig von dem Wohnort, in dem das Grundstück liegt. So liegt die Grunderwerbsteuer in Hamburg bei 5,5 Prozent, in Schleswig-Holstein beispielsweise bei 6,5 Prozent.

Du musst bald ein Grundstück kaufen? Dann solltest Du dich schnell entscheiden. Denn ab Januar 2023 wird der Erwerb eines Grundstücks in Hamburg um 1 Prozent teurer. Daher lohnt es sich, jetzt zuzuschlagen und Geld zu sparen.

NRW Erstattung von bis zu 2% Kaufpreis beim Wohneigentum

Wenn du im Januar 2022 ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft hast, kannst du dir vom Land NRW bis zu zwei Prozent des Kaufpreises erstatten lassen. Das ist eine nette finanzielle Unterstützung, die du ganz sicher gut gebrauchen kannst. Aber es gibt eine Bedingung: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln oder auf dem Grundstück soll selbstgenutztes Wohneigentum gebaut werden. Dann kannst du die Erstattung beantragen. Es ist egal, ob du das Eigentum selbst nutzt oder jemand anderem als Eigentümer überlässt. Achtung: Wenn du das Eigentum vermietest, hast du keinen Anspruch auf die Erstattung.

Erstattung von bis zu 2% Grunderwerbsteuer in NRW: Antrag stellen!

Du kannst Dir die Erstattung von bis zu zwei Prozent des grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufpreises bis zu einem Maximum von 10000 Euro sichern. Wenn Du eine solche Förderung in Anspruch nehmen möchtest, musst Du einen Antrag bei der NRW Bank stellen – und zwar ausschließlich online.

Grundstücksgeschäft: Notar muss Finanzamt informieren

Du musst bei einem Grundstücksgeschäft – egal ob Verkauf oder Kauf – den Notar informieren. Dieser ist verpflichtet, das Geschäft innerhalb von zwei Wochen dem Finanzamt mitzuteilen. Das ist auch dann der Fall, wenn die Transaktion nicht besteuert werden muss. Damit kann das Finanzamt eine Überprüfung vornehmen, ob die Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit erfüllt sind. Dadurch können Erbschaft-, Einkommen- oder Grunderwerbsteuern anfallen. Es ist also wichtig, dass du den Notar darüber informierst.

Verkehrswert einer Immobilie ermitteln: 3 Bewertungsverfahren

Du hast überlegt, eine Immobilie zu kaufen und fragst Dich, wie viel die Immobilie wert ist? In dem Fall ist der Verkehrswert maßgeblich. Dieser wird vom Finanzamt ermittelt und es stehen Dir drei Bewertungsverfahren zur Auswahl, die man anwenden kann. Die Art der Immobilie und die verfügbaren Daten bestimmen, welches Verfahren man wählt. Zu den Optionen gehören das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Bei jedem Verfahren wird ein anderer Aspekt betrachtet, so dass Du ein möglichst realistisches Bild vom Verkehrswert erhältst.

Bezahle Deine Steuern innerhalb 4 Wochen | Steuerbescheid erhalten

In der Regel dauert es zwischen 6 und 8 Wochen, bis der Steuerbescheid beurkundet und erlassen ist. Sobald der Bescheid zugestellt wurde, hast Du 4 Wochen Zeit, um Deine Steuern zu bezahlen. Solltest Du nicht innerhalb dieser Frist deine Steuern begleichen, kann es sein, dass Dir Kosten und Strafen entstehen. Daher ist es wichtig, dass Du die Zahlungsfrist im Blick behältst und die Steuern rechtzeitig überweist.

Kaufen von Immobilien: Steuerliche Absetzbarkeit & Investitionen

Hast du vor, in naher Zukunft eine Immobilie zu kaufen, solltest du wissen, dass ein privater Kauf von Immobilien steuerlich nicht absetzbar ist. Wenn du die Immobilie für dich selbst nutzen möchtest, dann kannst du weder den Kaufpreis für das Gebäude und Grundstück, noch die Grunderwerbsteuer oder die Notarkosten als Ausgabe in deiner Steuererklärung angeben. Es gibt jedoch Fälle, in denen du einige Kosten geltend machen kannst – zum Beispiel bei Investitionen in Immobilien, die du vermietest. Dann kannst du bestimmte Kosten, wie z.B. Renovierungsarbeiten, als Werbungskosten abziehen.

Schlussworte

Du musst keine Grunderwerbsteuer bezahlen, wenn du ein Grundstück oder eine Immobilie als Geschenk erhältst, wenn du eine Erbschaft annimmst oder wenn du ein Grundstück oder eine Immobilie durch eine Schenkung erhältst. Außerdem musst du keine Grunderwerbsteuer bezahlen, wenn du eine Immobilie erwirbst, die du nicht selbst bewohnst, sondern die du an einen Dritten vermietest.

Du musst grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer zahlen, wenn du ein Grundstück innerhalb deiner Familie, wie zum Beispiel von Eltern an Kinder, erwirbst. Außerdem musst du auch keine Grunderwerbsteuer bezahlen, wenn du ein Grundstück als Erbfall erhältst oder wenn du ein Grundstück unentgeltlich erhältst. Daher ist es wichtig, dass du dich im Vorfeld über die genauen Bedingungen und Ausnahmen informierst, damit du nicht mehr bezahlen musst als nötig.

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