Du hast sicher schon mal etwas von GEZ Gebühren gehört. Aber wer muss sie eigentlich bezahlen und wer nicht? In diesem Artikel werden wir uns ansehen, wer die Gebühren nicht zahlen muss. Lass uns loslegen!
Personen, die in Deutschland nicht wohnen, müssen keine GEZ-Gebühren bezahlen. Außerdem sind Personen, die in Deutschland wohnen, aber nicht über einen Fernseher, ein Radio oder ein Endgerät, das Rundfunk empfängt, verfügen, von der Zahlung der Gebühren befreit.
Steuervorteile für Empfänger staatlicher Leistungen
Du beziehst staatliche Leistungen, aber Du weißt nicht, ob Du Anspruch auf Steuervorteile hast? Dann bist Du hier genau richtig. Hier erhältst Du einen Überblick über die Steuervorteile, die Dir als Grundsicherungsempfänger, Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Pflegebedürftiger, der Pflegegeld, Pflegezulagen oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge erhält, zustehen. In vielen Fällen kannst Du Steuervorteile beanspruchen, die Dir dabei helfen, dein Budget zu optimieren und die finanzielle Situation zu verbessern. Informiere Dich hier über alle Steuervorteile, die Dir als Empfänger staatlicher Leistungen zur Verfügung stehen.
Leg gegen Rundfunkbeitrag Widerspruch ein: Infos & Tipps
Du hast es satt, jeden Monat deinen Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen? Dann weißt du jetzt schon mal, dass du gegen die Gebühr Widerspruch einlegen kannst. Aber es ist wichtig, dass du diesen Widerspruch auch begründest. Einfach nur die Gebühr nicht zahlen kann Konsequenzen haben: Geldstrafen oder sogar Haftstrafen können die Folge sein, wenn du über einen längeren Zeitraum nicht zahlst. Es lohnt sich also, dass du dich vorher über die Möglichkeiten informierst.
Sozialleistungen: Befreiung von Rundfunkbeitrag möglich!
Du erhältst bestimmte Sozialleistungen, aber trotzdem musst Du einen Rundfunkbeitrag bezahlen? Dann haben wir hier gute Nachrichten für Dich. Wenn Du zum Beispiel Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) beziehst, kannst Du Dich von Deiner Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Dafür musst Du einen Antrag beim zuständigen Beitragsservice stellen. Dieser muss von Dir belegt werden. Dazu musst Du Deine aktuellen Bescheide der jeweiligen Sozialleistungen vorlegen. Sobald Du deinen Antrag eingereicht hast, wird er durch den Beitragsservice bearbeitet und dann wird Dir ein Befreiungsbescheid zugesandt. Ab dem Tag der Befreiung wirst Du dann keine weiteren Rundfunkbeiträge mehr zahlen müssen.
Befreiung von Rundfunkbeitragspflicht nach §4 Abs. 1 – Grund 401-410
Ich beantrage hiermit die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß §4 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Dazu gehören Personen, die entweder ein Grundstück bewirtschaften, die ausschließlich in einer Einrichtung des öffentlichen Rechts leben oder die erwerbsunfähig sind. Mein Fall trifft auf Grund 401-410 zu, da ich beziehungsweise mein Ehegatte/eingetragener Lebenspartner bei den Eltern leben. Wir beide leben nicht in einer Einrichtung des öffentlichen Rechts und sind auch nicht erwerbsunfähig. Des Weiteren wird für die Gründe 405 A-405 C angegeben, ob ich bei meinen Eltern wohne oder nicht. Da ich bei meinen Eltern lebe, möchte ich diese Information in meinem Antrag angeben.
Rundfunkgebühr: Nutze kostenlos öffentlich-rechtliche Inhalte
Du musst jeden Monat eine Rundfunkgebühr bezahlen, wenn du in einer Wohnung wohnst. Der Beitrag wird erhoben, damit du die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in deiner Wohnung nutzen kannst. Dies gilt auch dann, wenn du gar kein Rundfunkempfangsgerät besitzt. Mit dem Geld werden beispielsweise öffentlich-rechtliche Sender wie ARD und ZDF sowie weitere Radioprogramme und digitale Inhalte finanziert. Dafür bekommst du ein breites Spektrum an Sendungen geboten, die du kostenlos empfangen kannst.
Volljährig? Anmeldung & Rundfunkbeitrag als Wohnungsinhaber
Du bist volljährig? Dann bist Du als Wohnungsinhaber gesetzlich dazu verpflichtet, Dich anzumelden. Das bedeutet, dass jemand, der in der Wohnung lebt, sich anmelden und den Rundfunkbeitrag bezahlen muss. Allerdings musst Du nicht zwangsläufig selbst die Anmeldung und Bezahlung übernehmen. Auch ein Mitbewohner oder ein anderer Person, die in der Wohnung lebt, kann das machen. Allerdings bist Du als Wohnungsinhaber dann letztendlich dafür verantwortlich, dass der Rundfunkbeitrag bezahlt wird.
Rundfunkbeitrag befreien: Melde Dich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ab
Du hast vor in eine WG oder mit deinem Partner zusammenzuziehen? Dann musst du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dafür meldest du dich einfach beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ab. Es ist wichtig, dass du dies machst, denn nur so wirst du nicht doppelt zur Kasse gebeten. Du brauchst dafür lediglich einen Nachweis, dass du in eine WG oder mit jemandem zusammenziehst. Sobald du das getan hast, bist du von deiner Beitragspflicht befreit. Denk aber daran, dass du dich auch bei einem Umzug in einen anderen Haushalt wieder beim Beitragsservice abmelden musst.
Rentner: Neue Regelungen für den Rundfunkbeitrag nutzen!
Du als Rentner kannst dir mit der Einführung der neuen Regelungen für den Rundfunkbeitrag einige Vorteile sichern: Ab dem 1. Januar 2023 kannst du als Rentner von der GEZ-Gebühr befreit werden. Dafür musst du lediglich einen Antrag bei deiner GEZ-Gebühreneinzugsstelle stellen und dein Bürgergeld oder deine Rente nachweisen. Solltest du über ein Bürgergeld oder eine Rente verfügen, die unter einem bestimmten Betrag liegt, kannst du sogar eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen. Auf diese Weise kannst du dir viel Geld ersparen, da du dann nicht mehr den Rundfunkbeitrag bezahlen musst. Es lohnt sich also, die neuen Regelungen für den Rundfunkbeitrag zu nutzen!
Voraussetzungen für Rentner, die ins Seniorenheim ziehen möchten
Du fragst Dich, welche Voraussetzungen es für Rentner gibt, die in ein Seniorenheim ziehen möchten? Keine Sorge, dafür gibt es einige Optionen. Grundsätzlich solltest Du allerdings beachten, dass die Kosten für ein solches Heim in der Regel sehr hoch sind. Um finanziell abgesichert zu sein, können Rentner auf verschiedene staatliche Leistungen zurückgreifen. Dazu zählen zum Beispiel Grundsicherungsleistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn diese Leistungen in Anspruch genommen werden, kann es sein, dass keine Gebühren für die Unterbringung in einem Seniorenheim anfallen. Allerdings ist es auch möglich, dass ein gewisser Betrag an die jeweilige Einrichtung gezahlt werden muss. Es kommt also darauf an, was individuell vereinbart wurde. Auch eine Pflegehilfe kann dazu beitragen, dass Gebühren vermieden werden. Schau Dir also am besten an, welche Optionen für Dich in Frage kommen.
Rentner: Finanzierung des Rundfunkbeitrags & Befreiungsmöglichkeiten
Du als Rentner bist gefragt, an der Finanzierung des Rundfunkbeitrags mitzuwirken. Auch wenn Du Rente beziehst, bist Du nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit. Solltest Du neben Deiner Rente noch eine Sozialleistung erhalten, hast Du jedoch die Möglichkeit, eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu beantragen. In vielen Fällen kannst Du hierdurch Geld sparen. Es lohnt sich also, sich über die Möglichkeiten zu informieren.
Rentner: Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich?
Du bist Rentner und fragst dich, ob du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kannst? Ja, das ist in bestimmten Fällen möglich. Wenn du Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhältst, kannst du dich von der Gebühr befreien lassen. Auch wenn du pflegebedürftig bist, gelten für dich Ausnahmen. Dann musst du keine Gebühr zahlen. Informiere dich am besten bei deiner zuständigen Behörde, welche Möglichkeiten es für dich gibt. So kannst du Geld sparen, das du für andere Dinge gut gebrauchen kannst.
Grundsicherung: Finanzielle Unterstützung für Geringverdienende
Kennst Du schon die Grundsicherung? Sie ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom jeweiligen Einkommen und Vermögen ab. Der Regelsatz, den die Grundsicherung bietet, soll Dir helfen, Deine Grundbedürfnisse zu befriedigen. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körperpflege und Strom. Im Jahr 2020 beträgt der Pauschalsatz für Alleinstehende 432 Euro pro Monat und für Paare 389 Euro pro Person. Mit der Grundsicherung kannst Du vor allem Deine Lebenshaltungskosten decken. Wenn Du mehr über die Grundsicherung erfahren möchtest, kannst Du dich an eine Beratungsstelle in Deiner Nähe wenden.
Vorteile für Rentner: Vergünstigungen & Rabatte genießen
Als Rentnerin oder Rentner kann man viele Vorteile genießen. So erhalten Rentnerinnen und Rentner häufig Vergünstigungen bei kulturellen Events wie im Theater, Kino oder im öffentlichen Nahverkehr. Einige Geschäfte und Restaurants bieten zudem auch spezielle Rabatte für Senioren an. Einige Städte haben sogar spezielle Seniorenkarten herausgegeben, die einen Anspruch auf diverse Vergünstigungen bieten. So können Rentnerinnen und Rentner einiges sparen und auch trotz des begrenzten Budgets die Welt erkunden. Es lohnt sich, die Vergünstigungen der eigenen Stadt zu recherchieren und sich davon zu profitieren.
Senioren: Rundfunkbeitrag sparen – Befreiungsgründe & Antragstellung
Du kannst als Senior deutlich Geld sparen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, dich von dem Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Das berichtet auch das Online-Portal seniorenbedarfinfo. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb du als Rentnerin oder Rentner von der Pflicht zur Zahlung von 18,36 Euro pro Monat befreit sein kannst. Zum Beispiel können Senioren, die in einem Pflegeheim leben, die Gebühr nicht zahlen. Ebenso können sich Personen, die in einem Haushalt leben, in dem bereits jemand anderes die Gebühren bezahlt, befreien lassen. Auch wer im Monat weniger als 604 Euro brutto verdient, kann sich von der Zahlung befreien lassen. Wenn du dich berechtigt fühlst, kannst du einen Antrag bei der GEZ stellen. Du findest auf der Website der GEZ genauere Informationen zu den Befreiungsgründen und zur Antragstellung. Es lohnt sich also, genauer hinzuschauen!
Beitragszahlungen an die GEZ: Rechtzeitig und vollständig leisten
Doch was passiert, wenn Du meinst, die GEZ nicht zahlen zu müssen? Dann kann die GEZ einen sogenannten Festsetzungsbescheid erlassen. In diesem werden alle offenen Beitragszahlungen, die Du bislang noch nicht geleistet hast, sowie mögliche Säumniszuschläge verwaltungsrechtlich festgesetzt. Die GEZ erhält dann die Möglichkeit, auf diesem Weg eine Zahlungsaufforderung an Dich zu richten. Es ist also wichtig, dass Du Deine Beitragszahlungen rechtzeitig und vollständig leistest. Denn wenn Du dies nicht tust, musst Du mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
Pflegebedürftige: Rundfunkgebühren-Pflicht umgehen?
Du bist auf der Suche nach einer Möglichkeit, die Rundfunkgebühren-Pflicht zu umgehen? Auch wenn du pflegebedürftig bist, haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, sich von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Allerdings reicht dafür laut Gesetzgebung allein der Pflegegrad nicht aus. Man muss weitere Voraussetzungen erfüllen, um den Beitrag zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem ein erheblich eingeschränkter Erwerbsfähigkeit, ein geringes Einkommen, eine Ausbildung oder die Leistungsbezug nach dem SGB II. Wenn du mehr über die Befreiungsmöglichkeiten erfahren möchtest, kannst du dich an deine Pflegekasse wenden. Sie informiert dich gerne über weitere Details.
Bezahle deine GEZ Gebühr: Monatlich, Vierteljährlich, Halbjährlich
Du hast ein Problem damit, deine GEZ Gebühr zu bezahlen? Kein Problem, es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du deine GEZ Gebühr bezahlen kannst. So kannst du zum Beispiel die monatliche Gebühr von 55,08 Euro mitten im Quartal bezahlen oder die Gebühr vierteljährlich vorab bezahlen. Dann zahlst du einmalig 55,08 Euro für drei Monate. Du kannst aber auch halbjährlich im Voraus zahlen und dann 110,16 Euro für sechs Monate bezahlen. Wenn du dir unsicher bist, welche Option für dich am besten ist, kannst du dich auch an den GEZ Kundendienst wenden und deine Fragen klären lassen.
Kündige deine GEZ sicher: Einschreiben oder Fax an 01806 999 555 01
Du möchtest deine GEZ-Kündigung abschicken und auf Nummer sicher gehen? Am besten versendest du deine Kündigung inklusive aller Nachweise per Einschreiben oder per Fax an die 01806 999 555 01. So kannst du sicher sein, dass deine Kündigung ankommt. Falls du noch weitere Fragen hast, kannst du jederzeit den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice anrufen und unter der Nummer 01806 999 555 10 kostenlos deine Fragen klären.
Rundfunkbeitrag ab 2023: Neue Beiträge & Ermäßigungen
Ab dem 1. Januar 2023 haben sich die Beiträge für den Rundfunkbeitrag in Deutschland geändert. Nahezu alle Haushalte müssen nun jeden Monat 18,36 Euro, im Quartal 55,08 Euro oder im Jahr 220,32 Euro bezahlen. Doch diese Änderung betrifft nicht alle Beitragszahlenden gleichermaßen. So ist es zum Beispiel so, dass Haushalte mit mehr als zwei Personen pro eingeschaltetem Fernseh- oder Radioempfangsgerät einen ermäßigten Beitrag zahlen müssen. Eine weitere Ermäßigung gilt für Beitragszahlende, die ein geringes Einkommen haben, Sozialhilfe beziehen oder als Schwerbehinderte anerkannt sind. Werdende Eltern haben zudem die Möglichkeit, vorübergehend von einer Beitragsermäßigung zu profitieren.
Rundfunkbeitrag: EuGH entscheidet – Pflicht zur Beitragspflicht besteht
Das EuGH-Urteil bedeutet für Dich, dass die Beitragspflicht für den Rundfunkbeitrag weiterhin besteht. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Pauschalabgabe nicht als unerlaubte staatliche Beihilfe eingestuft wird. Dies hat zur Folge, dass der Rundfunkbeitrag rechtmäßig erhoben werden kann und jeder, der ein Rundfunkgerät besitzt, auch dazu verpflichtet ist, den Beitrag zu zahlen. Auch wenn Du vielleicht denkst, dass Du nicht zur Zielgruppe gehörst, die Rundfunkprogramme nutzt, musst Du aufgrund deines Besitzes eines Rundfunkgerätes den Beitrag zahlen. Denn der Rundfunkbeitrag ist ein Solidarbeitrag, der ganz allgemein dazu dient, die öffentlich-rechtlichen Programme zu finanzieren.
Fazit
Personen, die kein eigenes Fernsehgerät besitzen und auch kein Internet- oder Telefonanschluss haben, müssen keine Gebühren an die GEZ bezahlen. Außerdem sind Kinder, die unter 14 Jahre alt sind, von der Gebühr befreit. Menschen, die nachweislich nicht in der Lage sind, die Gebühr zu bezahlen, weil sie zum Beispiel ALG II beziehen, können einen Antrag auf Befreiung stellen.
Du musst keine GEZ-Gebühren bezahlen, wenn du kein Fernseh- oder Radioempfangsgerät besitzt. Wenn du jedoch eines hast, musst du auch die Gebühren zahlen, damit du weiterhin legal fernsehen und radiohören kannst. Also, wenn du ein Gerät hast, musst du auf jeden Fall die GEZ-Gebühren bezahlen.